Kosten der Grundsicherung

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Kosten der Grundsicherung

Beitragvon Kaktusblüte am Fr 18. Nov 2011, 10:06

SSG Pressemitteilung Nr. 16/11 - Kosten der Grundsicherung

Sächsische Kommunen pochen auf Entlastung von den aktuellen Kosten der Grundsicherung im Alter.

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) fordert die Staatsregierung auf, die Interessen der sächsischen Kommunen im Bundesratsverfahren zur Entlastung der Kommunen von den Ausgaben der Grundsicherung im Alter mit Nachdruck zu vertreten.

Der erste Vizepräsident des SSG, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung, sagte am Rande der heutigen Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes: „Wir werden die Stimmabgabe der Staatsregierung im Bundesrat sehr genau beobachten. Wir gehen fest davon aus, dass der Freistaat für seine Kommunen kämpft.“

Im Sommer dieses Jahres hatte der Bund zugesagt, die Kommunen von den Ausgaben der Grundsicherung im Alter zu entlasten. Das wird von den Kommunen begrüßt. Die Städte und Gemeinden po-chen aber zugleich darauf, dass ihnen die in drei Schritten zu-gesagte Entlastung (2012: 45%, 2013: 75%, ab 2014: 100%) so schnell wie möglich zugutekommt.

Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundes („Gesetz zur Stär-kung der Finanzkraft der Kommunen“, BT-Drs. 668/11) wird am 09.11.2011 in den Ausschüssen des Bundesrates beraten. Bislang sieht der Entwurf aber nur die Erstattung der Ausgaben des Vorvorjahres vor. „Die Kommunen sind nicht Kreditgeber des Bundes. Wir lehnen die geplante Vorfinanzierung durch die Kommunen ab.“, sagte Jung dazu.

Die Kommunen erwarten von der Staatsregierung, dass sie sich wie andere Bundesländer für vorläufige Abschläge des Bundes im lau-fenden Jahr und eine anschließende Spitzabrechnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzt.

Die Kommunen sind auf die Entlastung von den drückenden Sozialausgaben angewiesen. Schließlich handelt es sich bei der Grundsicherung für Ältere um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Kommunen sind keine Rentenversicherung.

Die sächsischen Kommunen rechnen derzeit mit Gesamtausgaben der Grundsicherung für Ältere im kommenden Jahr von rund
117 Mio. Euro. Für die folgenden Jahre wird mit einem jährlichen Anstieg von jeweils rund 5 % gerechnet.

Dresden, 09.11.2011



Quelle:

Falk Gruber, Grundsatzreferent
Telefon: 0351/8192-110, Telefax: 0351/8192-222,
E-Mail: falk.gruber@ssg-sachsen.de
Kaktusblüte
 
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