Abwahl-Antrag gegen Finanzbürgermeister Krause

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Abwahl-Antrag gegen Finanzbürgermeister Krause

Beitragvon sachsenjäger am Fr 18. Nov 2011, 09:56

Zweiter Abwahl-Antrag gegen Finanzbürgermeister Krause

Der Abwahl-Antrag gegen Weißwassers Finanzbürgermeister Ronald Krause (SPD) wird erneut auf den Weg gebracht. Diesmal soll sichergestellt werden, dass der NPD-Stadtrat nicht mit unterschreibt. Derweil melden sich weitere Kritiker des Antrags zu Wort.
Diese Panne soll den Stadträten von Weißwasser nicht noch mal passieren. Auf einem zweiten Abwahl-Antrag, der noch in dieser Woche im Rathaus abgegeben werden soll, „wird diesmal kein NPD-Stadtrat mit unterschreiben“, verspricht Andreas Friebel (Klartext). Auch der zweite Antrag werde aber von so vielen Stadträten unterzeichnet sein, dass über ihn in der nächsten Stadtrat-Sitzung befunden werden kann, so Friebel.

Mit einem gemeinsamen Antrag mit der NPD will am ausdrücklichsten die Linke-Fraktion im Stadtrat von Weißwasser nichts zu tun haben. In einer Pressemitteilung machte Fraktionschefin Gudrun Stein am Dienstag klar: „Gemeinsame Anträge sowie jegliche Zusammenarbeit mit der NPD widersprechen zutiefst unseren politischen Überzeugungen und sind deshalb nicht akzeptabel.“ Zugleich macht die Pressemitteilung deutlich, dass für die Linke die Unterschrift des NPD-Mitglieds völlig überraschend kam. Ein Mitwirken der Rechtsextremen bei dem Abwahl-Antrag sei „stets abgelehnt“ worden.

Gudrun Stein sagt gegenüber der RUNDSCHAU, dass die Linke-Fraktionsmitlieder auch den zweiten Antrag unterschreiben werden. Zusätzlich wolle die Fraktion die Hauptsatzung der Stadt ändern lassen – dahin gehend, dass nach der Trennung von Ronald Krause kein hauptamtlich beschäftigter Finanzbürgermeister mehr für die Stadt beschäftigt werden müsse.

Derweil hält nicht nur die CDU-Fraktion die Abwahl Krauses für falsch. Knut Olbrich, einer von drei SPD-Stadträten, ist der Meinung, dass es in dieser Sache nur Verlierer gibt. Der Oberbürgermeister habe ihm noch am Sonntag gesagt, dass er sich überlegen wolle, mit Krause vielleicht doch weiter zusammenarbeiten zu wollen. Dass er sich dazu nun offenbar doch nicht durchringen konnte, tue Olbrich in der Seele leid. „Ich befürchte eine Schlammschlacht, denn Ronald Krause hat ja jetzt nichts zu verlieren.“ Torsten Pötzsch (Klartext) habe den Finanzbürgermeister in nicht öffentlichen Sitzungen kritisiert, ihm aber nie die Gelegenheit gegeben, sich zu den Vorwürfen zu äußern, behauptet der SPD-Stadtrat.

Zu der von der Klartext-Fraktion, dem Initiator des Abwahlantrags, scharf kritisierten Kündigung der Wesda-Geschäftsführerin durch Krause hinter dem Rücken Pötzschs sagt Olbrich: „Ronald Krause hat nur ausgeführt, was zuvor in der Gesellschafterversammlung in Anwesenheit des Oberbürgermeisters vereinbart worden war.“ Mehr noch: „Er hat mich und Bernhard Waldau als stellvertretenden Bürgermeister dazu geholt.“

Diese Sicht bestätigt Ralf Brehmer (Freie Wähler), Bürgermeister der Gemeinde Rietschen, die ebenfalls Anteile an der Beschäftigungsgesellschaft hält: „Bürgermeister Krause hat mit seiner Unterschrift korrekt im Sinne der Stadt Weißwasser gehandelt und den übereinstimmenden Willen der Vertreter der Stadt und der Gemeinde Rietschen vollzogen.“ Für Brehmer drängt sich der Eindruck auf, dass „hier jemand für seine Korrektheit bestraft werden soll“.

Vielleicht aber kommt es gar nicht zu der Abwahl. SPD-Stadtrat Olbrich will die Stadträte in der nächsten Sitzung überzeugen, dass der eingeschlagene Weg falsch ist. Auch für Olbrich ließ der bisherige Arbeitsstil Krauses zwar zu wünschen übrig. Dennoch sollten es Pötzsch und Krause noch einmal miteinander versuchen. „Krause“, so Olbrich, „hat Pötzsch nach der letzten Ratssitzung per SMS seine bedingungslose Zusammenarbeit zugesichert“.
Zum Thema:

Zum ThemaLaut Paragraf 56 der sächsischen Gemeindeordnung können Beigeordnete vorzeitig abgewählt werden. Den Antrag dafür muss die Mehrheit aller Mitglieder des Stadt- oder Gemeinderats stellen. In Weißwasser mit seinen 26 Abgeordneten reichen 14 Unterschriften. Für die Abwahl muss eine Zweidrittel-Mehrheit zustande kommen, bei 26 Abgeordneten 18 Stimmen. In einer zweiten Beratung, frühestens vier Wochen nach der ersten, ist nochmals abzustimmen. Der Beigeordnete scheidet mit Ablauf des Tages aus, an dem die Abwahl zum zweiten Mal beschlossen wurde. Bis Ablauf seiner Amtszeit erhält er Bezüge wie ein in den einstweiligen Ruhestand versetzter Beamter. Ronald Krause, der im Januar 2010 erneut für sieben Jahre in das Amt gewählt wurde, müssten die Bezüge fünf Jahre gezahlt werden. Ein Stadtrat kann nur aus wichtigem Grund schriftlich und begründet ersuchen, dass sein Ehrenamt beendet wird, so Paragraf 18 der sächsischen Gemeindeordnung. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Stadtrat.
(SZ)
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