Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

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Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

Beitragvon mollenbröder am Fr 8. Okt 2010, 13:35

Eine klarstellende Änderung des SächsKomZG wird mit dem Haushaltsbegleitgesätz 2011/ 2012 erwartet. Hier für Euch die neue INFO.DOC dazu:

http://www.kommunalberatung-rcu.de/imag ... 8_2010.pdf
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Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

Beitragvon mollenbröder am Fr 8. Okt 2010, 13:47

Hier noch die Erl. zur geplanten Gesetzesveränderung in § 42, ab Seite 105 ff.

http://www.finanzen.sachsen.de/download ... 2_E-GP.pdf
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Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

Beitragvon rose am Fr 8. Okt 2010, 13:53

Danke Alexander!
Das wurde auch Zeit, dass zum § 42 was gemacht wurde. Da hoffe ich nur auf den Dezember, dass das so beschlossen wird. Bis bals dann, wir sehen uns doch in Chemnitz?
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Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

Beitragvon mollenbröder am Fr 8. Okt 2010, 13:56

Am 25.10. habe ich eine Präsentation zu einem Gutachten und am 26.10. eine Absprache zu einem Auftrag in einer VWG. Danach fahre ich nach Leipzig, zu Kaktusblüte und dann sehen wir uns in Chemnitz. Bis dann!
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Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

Beitragvon mollenbröder am Fr 28. Jan 2011, 17:24

Das Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt des Freistaates Sachsen 2011/ 2012 hat klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG Ende Dezember 2010 nun auch beschlossen. Bei der RENTA CONTROL UNION ist der Gesetzestext und Kommentar dazu erhältlich. Fragen Sie einfach nach und Sie bekommen den Taxt kostenfrei zugesendet.
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