Reineke Fuchs hat geschrieben:Sagt mal, wer hat das Thema eigentlich aufgemacht? Richtig @c_g. Verdächtig still z. Z.??? @c_g haut hier ein Ding rein, dass es qualmt, leht sich dann zurück und schmunzelt sich einen. Sag mal, da wird der Fuchs in der Pfanne verrückt - oder? Also komm, komm, las uns hier nicht alleine. Wie siehst du denn das mit dem Gesetzesvorstoß?
Kurz knapppp und knackkkig bitte schön - und looooooooooooooooooos, du bist jetzt dran...
Hallo Reineke Fuchs, und all die anderen‚
Ja‚ wie sehen wir das mit dem Gesetzesvorstoß?
Im September 2005 haben wir die Novelle zum Sächs. KAG bei der Linkspartei angeschoben. Gegen den ursprünglichen Namen – Kommunalabgabenentlastungsgesetz – haben wir erfolgreich protestiert. Der jetzige Name – Kommunalabgabenbegrenzungsgesetz – ist korrekt. Er entspricht der Zielstellung dieser Novellierung. Die Mitwirkung von uns Bürgern war gesichert und hat auch so stattgefunden. Auf den zeitlichen Verlauf dieses Vorganges sowie auf die Abgabeform dieser Novelle hatten wir hingegen keinen Einfluss.
Die am 29.02.2008 in den Landtag eingebrachte Novelle‚ Drs.: 4/11383 war in unserem Verständnis nicht abgabereif. Die von uns initiierte und mit formulierten späteren Kleinen Anfragen Drs.: 4/13625‚ 4/13626‚ 4/13629 sowie 4/14879 hätten müssen inhaltlich bereits Bestandteil der Novelle sein. Das wiederspiegelt sich dann auch in der Anhörung zu dieser Novelle am 04.09.2008 im Innenausschuss des Landtages. Der Sachverständige der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen‚ RA Hanke‚ brachte es auf den Punkt: “Gut gedacht‚ schlecht gemacht“. Er stellte dennoch Novellierungsbedarf fest (nachlesbar auf seinem Sprechzettel‚ Seite 4 bis 11 bzw. im Wortprotokoll zur Anhörung).
In einer gut funktionierenden Demokratie hätte dieser Novellierungsbedarf (trotz schlechter Vorlage)
zum Erfolg geführt. Bei dem Parteienegoismus‚ den Gebrauch der Ellenbogen bleibt so ein Versuch verständlicherweise auf der Strecke‚
die angesprochenen Probleme aber ungelöst.
Das jetzige Sächs. KAG enthält ( trotz schöner Worte bei der Ablehnung) nach unserer Auffassung drei elementare verfassungsrechtliche Fehler:
1.a) §13/2: Beiträge sind keine Kapitalzuschüsse‚ sondern Ertragszuschüsse!
1.b) §13/3/2: Beiträge müssen die Abschreibungen kürzen!
2.a) §17/3/2: Das Betriebskapital ist im Bezug zu §13/4 falsch‚ dass heißt zu hoch berechnet (siehe dazu Anlage Drs.: 4/13625)
2.b) §13/4; §17/3: Einnahmen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten sind nach dem Beschluss des BVerwG vom
29.12.2005‚ Az.: 10B 5.05‚ verfassungswidrig.
3) §18/1: Nach der EU-Richtlinie sind nur Verdichtungsgebiete über 2000 EW kanaltechnisch bei Abwasser zu entsorgen.
Verdichtungsgebiete sind zusammenhängend bebaute Gebiete. Eine Erschließung lässt sich somit nicht besorgen. Der
vorgegebene Flächenmaßstab (Erschließungsmaßstab) ist mit einer Vorzugslast nicht vereinbar und damit
verfassungswidrig.
Bei der anstehenden Landtagswahl sind nun
von uns verständnisvollere‚ den Bürgern zugewandte Landtagsabgeordnete zu wählen. In der nächsten Legislaturperiode müssen dann
die o.g. Fehler im Sächs. KAG mittels einer erneuten Novelle behoben werden. Das stellen jedenfalls wir uns als Ziel und bauen auch auf euer Mitwirken.In diesem Zusammenhang wollen wir auf die Broschüre der Linkspartei im Bundestag verweisen‚ hierbei ist im Besonderem interessant auf Seite 12: „Die ostdeutsche Wasserwirtschaft in der Fixkostenfalle“.
dokumente.linksfraktion.net/pdfdownloads/7756390218.pdf
Wir freuen uns über die Meinungsäußerungen zu unseren Beiträgen. Es gelingt nicht immer auf aufgeworfene Fragen zeitnah zu antworten‚ weil mir / uns ganz einfach die Zeit fehlt. Aber wir denken‚ dass vieles mit der Zeit hier und auch außerhalb dieses Forums beantwortet wird.