Kalkulation - Abwasser

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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon Hansa am Fr 28. Sep 2018, 12:24

Hallo Wolfgang. Kein Problem, da hatte ich mir zu deiner Tätigkeit wohl etwas anderes vorgestellt. Wobei das Stichwort Rechtsmittelverfahren eigentlich keinen anderen Schluss bei mir zuließ. Der Begriff ist eineindeutig definiert.

Wir wollen uns daran aber auch nicht festhalten. Schauen musst Du da nur, was Du da eigentlich machst. Denn JEDE "Beschaffung und Auswertung von Material zur Vorbereitung einer evtl. Anfechtung von Abwasserbeitrags- und Abwassergebührenbescheiden" ist im Grunde genommen "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten" und damit GRUNDSÄTZLICH Rechtsberatung. Da musst Du Dich sehr vorsehen, denn Rechtsberatung ... Selbst wenn Du den Mandanten sagst, dass es keine Rechtsberatung ist, kommt es darauf nicht mehr an. Die Kriterien für die Rechtsberatung sind objektiv gegeben und bedürfen keiner subjektiven Interpretation. Aber wie gesagt, wir wollen uns daran in keinem Fall festhalten. Das ist Deine ureigene Angelegenheit. Du wirst das sicher richtig machen und bekommst deshalb damit auch keine Probleme. ;)

Du Fragst: "Recht sollte doch auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben, oder?" Das ist in der Tat so eine Sache. Aber Recht haben und Recht bekommen sind, wie Du weißt zwei völlig verschiedene Dinge. Es tritt auch hinzu, dass Du Gerechtigkeit immer aus dem Blickwinkel der jeweiligen Partei beurteilen müsstest. Wenn die Gemeinde das als Gerecht ansieht, muss der Bürger das noch gar nicht als gerecht empfinden. Da sind oft sehr unterschiedliche Interessenlagen, manchmal auch unvereinbare dabei. So ist das nun mal in der Tat, sonst gäbe es diese Rechtsstreite nicht.

Dann tritt Dein Problem der "Unvoreingenommenheit" z. B. der Gerichte hinzu. Ich würde dazu Unbefangenheit sagen. Es sollte davon ausgegangen werden, dass der Richter oder eben das Gericht grundsätzlich unbefangen an die Sache herangehen sollte und auch so entscheiden muss. Dass das nicht immer so ist, weißt Du natürlich auch. Ja, klar bekommt der Richter sein Geld vom Land. Und nun könnte man sagen, "wessen Brötchen ich ess - dessen Lied ich pfeif." Der Richter als einer der bei der öffentlichen Hand angestellt ist hat auch manchmal sowas wie Korpsgeist. Das darf der Richter oder das Gericht zwar nicht aber in der Praxis ist das oft sehr wohl ein Problem und manchmal schwer zu beweisen. Es gibt bei Befangenheit aber auch Rechtmittel, die dann rechtzeitig eingelegt werden müssten.
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon wolfgang am Fr 28. Sep 2018, 19:34

Hallo Hansa,
ich denke, wir sind uns im Kern einig. Zwei Hinweise gestatte ich mir dann doch noch:
Das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz gehört der Vergangenheit hat. Denn dieses wurde vom BVerfG vor schon längerer Zeit gekippt. Das seitdem geltende Rechtsdienstleistungsgesetz hat neue Möglichkeiten eröffnet.
Was die Ermittlung / Beschaffung und Auswertung von Material angeht: Die zahlreichen die Kommunen durch die Fertigung von Abgabenkalkulationen beratenden Büros machen nichts anderes als die Beschaffung und die Auswertung von Material. Es kommt nur darauf an, für welche Seite man arbeitet. Der Maßstab der Beurteilung dieser Tätigkeiten jedenfalls muss der gleiche sein (Stichwort: Waffengleichheit).
freundlichen Gruß von wolfgang
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon Hansa am Sa 29. Sep 2018, 10:20

Hallo Wolfgang.

Ich möchte Dir da nicht zu nahe treten, aber da sind wir uns im Kern nicht einig. Bieg hier lieber vom Weg ab, denn wir sind hier in der Öffentlichkeit. Was Rechtsberatung und eine Rechtsdienstleistung ist, darüber besteht kein Zweifel. Das RDG hat auch nichts gestattet, was vorher schon verboten war.
Was vorwiegend betriebswirtschaftliche Beratung zum Zwecke der Schaffung von Kalkulationsgrundlagen ist, darüber besteht auch kein Zweifel.
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon wolfgang am Mo 1. Okt 2018, 10:57

Hallo Hansa,
wenn wir uns also im Kern nicht einig sind, bin ich doch verwundert über Deine Auffassung hinsichtlich des RDG. Dem Willen des EuGH entsprechend sollte sich da etwas ändern im Verhältnis zum nichtigen Rechtsmissbrauchsgesetz. Wenn also denen in Berlin dies nicht gelungen sein sollte, wäre eine Anpassung des RDG anzugehen. Da dies in Berlin wohl nicht vorgesehen ist, sieht man es dort offensichtlich anders als Du. Ich jedenfalls komme mit dem RDG geprüft aus. Das ist mir wichtig. Da gibt es deshalb auch kein Abbiegen zum behördlichen Vorteil.
freundlichen Gruß von Wolfgang
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon Hansa am Mi 3. Okt 2018, 12:24

Hansa hat geschrieben:Hallo Wolfgang.

Ich möchte Dir da nicht zu nahe treten, aber da sind wir uns im Kern nicht einig. Bieg hier lieber vom Weg ab, denn wir sind hier in der Öffentlichkeit. Was Rechtsberatung und eine Rechtsdienstleistung ist, darüber besteht kein Zweifel. Das RDG hat auch nichts gestattet, was vorher schon verboten war.
Was vorwiegend betriebswirtschaftliche Beratung zum Zwecke der Schaffung von Kalkulationsgrundlagen ist, darüber besteht auch kein Zweifel.


Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon mod am Mi 3. Okt 2018, 12:47

Da will ich mich einmal grundsätzlich positionieren, dass das hier nichts aus dem Ruder läuft.

"Nichtigkeit Rechtsmissbrauchsgesetz" ;) Selbst wenn es zynisch gemeint wäre, gehört das nicht in eine sachliche Diskussion.

Was hansa meint, ist sicher die Tatsache, dass Du bei Deiner Vorstellung und in Deinen dazu geschriebenen Beitrag fraglos belegt hast, dass Du Rechtsdienstleistungen erbringst. Dazu benötigst Du eine berufsständige Zulassung, welche offensichtlich nicht vorliegt. Demnach ist es in der Tat besser, schnell abzubiegen.

Mod.
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon wolfgang am Mi 3. Okt 2018, 12:59

Hallo,

lesen allein ist eine Sache, subjektives Verstehen eine weitere. Objektives Verstehen bleibt demjenigen vorbehalten der den Einzelfall kennt. Unterstellungen führen nicht weiter.
So ist das nun einmal. Die Interessenlage ist offensichtlich unterschiedlich. Wem nütz es jeweils?

Gruß wolfgang
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon mod am Do 4. Okt 2018, 08:58

Wolfgang! Was bietest Du uns hier an?

"nichtiges Rechtsmissbrauchsgesetz" - Weißt Du eigentlich was nichtig im juristischen Sinne bedeutet? Was ist ein Rechtsmissbrauchsgesetz? ;)

Was ist "objektives verstehen"? Tut mir leid das sagen zu müssen, das ist Unsinn.

"Unterstellungen führen nicht weiter" Es hat Dir keiner etwas unterstellt. Lediglich wurde anhand Deiner eigenen Diskussion festgestellt, dass Du zulassungslos Rechtsberatung ausführst. Solche Diskussionen über zulassungslose Berufsausübung möchten wir hier nicht.

Wenn das so weitergeht, mache ich das Thema hier zu, denn wir haben keine Lust, unseren guten Ruf zur Disposition zu stellen. Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon Peter am Do 4. Okt 2018, 09:06

Was ist denn hier schon wieder los? Da lehne ich mich einfach mal zurück und warte ab, bis das richtig knallt. Offensichtlich wird das gleich passieren.

Peter
(ich habe diesmal nicht den schwarzen Peter)
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Re: Kalkulation - Abwasser

Beitragvon Grünrock am Do 4. Okt 2018, 09:26

An dem Knall hat doch von uns keiner Interesse. :roll:
Vielleicht machen wir es einmal so, dass uns Wolfgang erzählt, was ihm im Abwasser so umtreibt, um was es ihm hier wirklich geht. Vielleicht ist es doch so, dass wir eine ordentliche Kommunikation hinbekommen - denn aller Anfang ist eben manchmal recht schwer. Also klammern wir da mal die Rechtsberatung bzw. Rechtsdienstleistung einfach aus und sprechen über die Abwasserprobleme. Das nicht anhand der Abwasserprobleme des Herrn und der Frau XYZ - denn Rechtsdienstleistung können wir hier nicht leisten. All diese Themen haben doch auch immer einen grundsätzlichen abwasserrechtlichen Ansatz. Einen solchen können wir hier immer verfolgen.
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