von Andreas am So 7. Feb 2016, 17:24
Hans, das ist sehr schwierig zu beantworten.
1. Anträge auf Höhergruppierung kommt auch für die Kommunen.
2. Wieviel Antrage das sind, hängt mindestens von zwei Voraussetzungen ab:
a) Sind die bisherigen Stellen-/Tätigkeitsbeschreibungen sehr alt und die Erwartungshaltung der Kollegen sehr groß, dass endlich höher gruppiert werden müsste, steigt die
Zahl der Anträge wesentlich. Wir konnten das genau analysieren. Dort wo aktuell eingruppiert war oder eine Aktualisierung der Tätigkeiten nach Tarifautomatik stattfand, waren die Anträge in der Zahl eher gering.
b) Die Zahl der Anträge hängt auch direkt mit dem Umstand zusammen, welche Anträge objektiv überhaut gestellt werden können. D. h., wieviel Stellen Ihr habt, wo der
Antrag nach neuer Entgeltordnung überhaut zulässig ist und Sinn macht.
Also so, ohne Wissen zur Zusammensetzung Eurer Stellen, kann man da wenig zu sagen. Schick mir doch mal eine PM mit ein paar Anfangsangaben dazu. Ich helfe Dir schon gerne weiter, wenn ich das kann.