Unerbetene e-Mail-Nachrichten

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Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Vogel.dresden am Mi 4. Mai 2016, 12:49

Guten Tag liebe Freunde.
Wir brauchen einmal Eure Meinung und ggf. auch Eure Hilfe. In unserer Behörde, so auch in meinem Abteilungssekretariat treffen seit ca. einem Jahr vermehrt E-Mail-Sendungen mit allerlei unerwünschter Werbepost und vermeintlich neuen AGB der Versender ein (täglich ca. 100- z.T. 350). Ich spreche also von lästiger Spam-Mail. Das Sekretariat ist jeden Tag zwischen 1-2 Stunden nur damit beschäftigt, die Spam-Mail vom eigentlichen Posteingang zu trennen. Leider funktioniert das auch nicht so gut, sodass manchmal noch wichtige Post in den Papierkorb wandert. Unsere DV-Leute sind machtlos und meinen, dass man damit heute leben muss.
Habt Ihr das Problem auch und was macht Ihr?
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Re: Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Grünrock am Mi 4. Mai 2016, 12:59

Grüße nach Dresden.

Ja, bei uns in der Kommune auch.

Etwas eindämmen konnten wir das mit dem Spam Filter. Solche Ignoranten haben wir einfach im Spamfilter gesperrt. Aber tatsächlich weniger ist der Spam auch nicht geworden. Unser OB hat jetzt jede Woche ca. 200 Abmahnungen auf dem Tisch zum unterschreiben und unsere Juristen kümmern sich um die schlimmsten Kantonisten. Damit ist es wirklich etwas weniger geworden, denn hinter der massenhaften Werbesendungen stecken "Werbeagenturen", und es sind immer die Gleichen. Die machen Ihren Kunden weiß, dass mit solcher zweifelhafter Werbung der Umsatz angekurbelt werde. Reich werden dadurch nur die Werbefirmen und die Rechtsanwälte.
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Re: Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Heinze am Mi 4. Mai 2016, 13:01

Und wenn Ihr den Spamfilter ganz hoch einstellt und den E-Mail-Absender UND die versendende IP-Adresse sperrt?
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Re: Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Grünrock am Mi 4. Mai 2016, 13:18

Bei uns ist das alles versucht worden. Die Größe der Stadt lockt einfach zu viel Menschen an, die glauben, dass man mit den Werbesendungen etwas verkaufen kann. Die besitzen viele Hunderte von eigenen E-Mail-Adressen und senden jedes mal mit einer anderen E-Mal-Adresse. Das zunehmend aus dem Ausland. Auch werden immer andere IP-Adressen aus dem Ausland gewählt, sodass man alles auch nicht rückverfolgen kann. Diejenigen (und das sind auch noch sehr viele) die man sich dann in Deutschland greifen kann, die erwartet sofort ein Abmahnverfahren von uns und wenn sie nicht hören, auch eine Klage auf Unterlassung. Anders scheint das auch nicht mehr zu gehen. Hier einmal die für mich sehr einleuchtende Darstellung der juristischen Sachverhalte durch Herrn Ra. Dr. Wendt. Ich zitiere:

Unerwünschte E-Mails kosten Zeit & Geld

Maßgeblich ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009 (Az. I ZR 218/07), worin die Möglichkeiten der Direktwerbung stark eingeschränkt wurde. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Zusendung einer einzigen Werbe-E-Mail an ein Unternehmen – ohne die vorherige Einwilligung – schon unzulässig sein kann. Die Juristen sprechen in diesem Fall von einem „unmittelbaren Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“, den das Durchlesen und Aussortieren unerwünschter E-Mails bedeute. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidung war, dass der Arbeitsaufwand zur Sichtung und Löschung der E-Mails die betroffenen Unternehmen Zeit und Geld kostet.

Ohne Einwilligung ist Werbung per E-Mail verboten

Mittlerweile sollen auch verschärfte Gesetzesvorschriften die Flut der Werbe-E-Mails eindämmen. So wurde in § 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Formulierung aufgenommen, die in ihrem Wortlaut sehr konkret darstellt, wann überhaupt Werbung per E-Mail („elektronischer Post“) zugesandt werden darf. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG wird Werbung als unzumutbare Belästigung angesehen, wenn sie per „elektronischer Post“ verschickt wird, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt. Grundsätzlich ist deshalb von einem Verbot der Zusendung jeglicher E-Mail zu Werbezwecken auszugehen.

Das Risiko: Bußgeld

Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von der Bundesnetzagentur, wenn in der Werbenachricht eine Telefonnummer genannt wird, die der potentielle Kunde anrufen soll. Wesentlich ernster ist jedoch die Gefahr, dass der Adressat sich einen Anwalt nimmt und an das werbende Unternehmen eine Abmahnung schickt.

Die Aufforderung zur Unterlassung der Zusendung von Werbenachrichten ist verbunden mit der Übernahme der entstandenen Anwaltskosten. Diese können sich im Einzelfall auf über 700 bis 800 € belaufen. Wer die Abmahnung gänzlich ignoriert, dem droht ein einstweiliges Verfügungsverfahren – verbunden mit noch höheren Kosten.

4 Voraussetzungen müssen vorliegen:

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von dem genannten Grundsatz des Werbeverbots. In Absatz 3 des § 7 UWG werden die 4 Voraussetzungen genannt, die alle vorliegen müssen, um keine unzumutbare Belästigung des Adressaten anzunehmen:

1.Der Unternehmer hat dem Kunden schon einmal eine Ware oder Dienstleistung verkauft und dabei die E-Mail-Adresse von dem Kunden erhalten
2.Der Unternehmer verwendet diese E-Mail-Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen
3.Der Kunde hat der Verwendung der E-Mail-Adresse nicht widersprochen und
4.Der Kunde wurde bei Erhebung der E-Mail-Adresse klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung zu Werbezwecken jederzeit widersprechen kann

Diese Regelung beendet leider nicht die Rechtsunsicherheiten. So stellt sich schon die Frage, wie man den Kunden konkret „klar und deutlich“ auf sein Recht zum Widersprechen hinweisen soll. Kann man auch viele Jahre nach dem Einkauf des Kunden Werbung an diesen verschicken? Wann liegt überhaupt eine unzulässige Werbe-E-Mail vor? Jeder einzelne Fall kann weitere Fragen aufwerfen.

Gefahr scheinbar durch "Double-Opt-In"-Verfahren verringern

Um die Gefahr von kostenpflichtigen Abmahnungen zu verringern, nutzen viele Unternehmen das so genannte „Double-Opt-In“-Verfahren. Dabei erhält der Adressat vor der Zusendung der Werbenachricht eine Freigabe-E-Mail. Diese beinhaltet einen Link, den der potentielle Kunde zur Bestätigung anwählen muss. Erst nach dieser Bestätigung werden Werbung oder Newsletter verschickt.

Diese Lösung dürfte aber ebenfalls gefährlich sein. So hat das Oberlandesgericht München 2012 entschieden, dass solche Bestätigungs-E-Mails als unerwünschte Zusendung einer Werbe-E-Mail anzusehen seien (Az. 29 U 1682/12). Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, wäre die Versendung von Werbe-E-Mails auf legalem Weg kaum noch möglich. Eventuell wird der Bundesgerichtshof hier in ein paar Jahren für Klarheit sorgen, doch bis dahin laufen Unternehmen, die Werbung auf diese Weise verschicken, ständig Gefahr, kostenpflichtige Abmahnungen zu erhalten.

Kontaktaufnahme durch Empfehlungsfunktion

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr begrenzt die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zu anderen potentiellen Kunden noch mehr (BGH, Az. I ZR 208/12):

Dort ging es um die Zulässigkeit der so genannten „Tell-a-Friend“-Funktion. Dabei ermöglicht ein Unternehmen auf seiner Internetseite, dass sein Online-Auftritt anderen potentiellen Kunden per E-Mail weiterempfohlen wird. Jeder Besucher der Internetseite kann also eine beliebige E-Mail-Adresse eingeben. Wer daraufhin eine entsprechende Nachricht von dem Unternehmen bekommt, kann sich dagegen wehren.

Denn solche Nachrichten sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs als gewöhnliche Werbe-E-Mails anzusehen. Auch hier soll eine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vor der Zusendung vorliegen müssen. Ansonsten drohen dieselben, bereits oben genannten Folgen. Der Bundesgerichtshof bestätigte ein wettbewerbswidriges Verhalten, auch wenn der Versand der E-Mail automatisch erfolge. Es genügt also bereits das Einrichten einer solchen Empfehlungsfunktion auf der Unternehmens-Homepage.

Fazit

Der Gesetzgeber und die Gerichte haben die Grenzen für den zulässigen Versand von Werbe-E-Mails derart eng gezogen, dass ein gefahrloses Verschicken für Unternehmen kaum noch möglich ist ..."
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Re: Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Kaktusblüte am Mi 4. Mai 2016, 13:41

Offensichtlich trifft das nicht nur die öffentlichen Hand. Auch wir haben in allen Unternehmungen unserer RENTA CONTROL UNION damit zu tun. Täglich sitzen Sekretariate zumeist über Stunden, um die unerwünschten Werbesendungen von der wichtigen Post manuell zu trennen. Das kostet auch uns Zeit und viel Geld. Den Werbeversendern ist das entweder nicht bewusst oder auch egal. Das ist ja nicht ihre Zeit und nicht Ihr Geld. Es geht bei den Werbesendungen bei uns vom Kauf von Wein über Angebote von 100 PKW (als Schnäppchen - versteht sich :-)) bis zum Warenterminhandel mit Tonnen von Kaffee oder Stahl.

Kürzlich war es ein Unternehmen, was uns lange Zeit trotz Hinweis, dass die Werbung unerwünscht ist, ganz dreist mindestens einmal wöchentlich darauf aufmerksam machen musste, dass wir ihren Toner kaufen sollten.

Nun haben wir feststellen müssen, dass es dabei aber auch Anwälte gibt, die wenden sich diesem Markt der Versender unerbetener E-Mail-Nachrichten zu und unterstützen noch den Spam. Bei dem Überschuss von Anwälten in Deutschland war das nicht anders zu erwarten und bei manchen Menschen steht die Gier nach Geld über der eigen Moral. Schlicht nach Berecht, erst kommt das Fressen und dann die Moral.

Unsere Schlussfolgerung.
Der unerwünschten Werbung zeitnah mit Abmahnung und der Forderung nach Unterlassungserklärung entgegentreten. Anderes hilft nur bedingt.

Braucht Ihr Hilfe? Dann setzt Euch mit der RENTA CONTROL UNION, rcu Kommunalberatung KG in Verbindung. Wir helfen Euch unkompliziert, schnell und wirksam weiter.


Nutzt dazu unseren kostenfreien Service für die "Hilfe zur Selbsthilfe" im folgendem Link:

http://www.kommunalberatung-rcu.de/de/K ... Dialog.htm
Zuletzt geändert von Kaktusblüte am Fr 17. Aug 2018, 13:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Peter am Mi 4. Mai 2016, 16:22

Hallo Katusblüte. Schön wieder mal was von Dir zu hören. Das auch, wenn der Anlass Deiner Nachricht nicht so schön ist. Wir haben das gleiche Problem bei uns in der Verwaltung. Unendliche und wirklich freche Werbe-Mail's. Wir haben uns kürzlich nach einer Zigaretten Werbung beschwert. Darauf hin hatten wir eine sog. E-Mail-Bombe mit genau 500 E-Mail. Das hat den gesamten Server Lahmgelegt - und das in der öffentlichen Verwaltung. Alle vom gleichen Absender. Nach unserer Meinung steckt da schon kriminelle Energie dahinter und so haben wir das auch behandelt. Mal schauen, was da herauskommt.

Euren Vorschlag mit den Abmahnungen haben wir aufgegriffen und uns an die RENTA CONTROL UNION gewandt. Wir werden dort jetzt auch einmal aktiv. So richtig verstehe ich die Anwälte nicht, die sich nach meiner Auffassung für solche Dinge noch hergeben. Na, ja. Es tummeln sich so viel Anwälte. Dazu habe ich vor kurzem folgendes gelesen:

"Die Anwaltsschwemme ist der Grund. 126 000 Anwälte sind in Deutschland zugelassen, jährlich kommen 6 000 dazu. Die letzten Werbeschranken sind fast gefallen. Im Famila-Supermarkt in Nienburg an der Weser gibt es einen Schnellberatungs-Shop von der Kanzlei Müller-Dieckert: ... Eine Minute Beratung kostete einen Euro. Ein weiterer ist im Karstadt in Berlin, insgesamt gibt es fünf dieser Shops. Auch Internet- und Telefon- Rechtsberatung findet Abnehmer. "Wer sich erfolgreich etablieren will, muss kreativ sein", meint Barbara Grunewald vom Institut für Anwaltsrecht in Köln." Quelle: Handelsblatt

Zur Kreativität und Seriosität diese Berufsstandes habe ich eine andere Auffassung, als die liebe Frau Barbara Grunewald.
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Re: Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Heinze am Fr 6. Mai 2016, 09:18

Da stimme ich Dir sehr zu Peter. Es kann doch nicht sein, dass dieser angeblich sehr seriöse Berufsstand, sich in die Kaufhäuser setzt und "Rechtsberatung" hinter dem Gemüsestand macht. Denen ist wohl nichts mehr zu peinlich?

Da gehen die Werte eines ganzen Berufsstandes den Bach herunter.

Richtig, was hier gesagt wurde. Wenn nun Anwälte noch hingehen und diejenigen öffentlich unterstützen, die entgegen der vorherrschenden rechtlichen Meinung die Versender der massenhaften unerwünschten E-Mail noch öffentlich "verteidigen", dann "gute Nacht". Ich habe da bisher eine andere Auffassung zu seriösen Berufsträgern.

Nur meine ganz persönliche Auffassung. :-(
Heinze
 
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Re: Unerbetene e-Mail-Nachrichten

Beitragvon Vogel.dresden am Do 12. Mai 2016, 10:46

Aus meiner Sicht ist das so:

„Werbung ist dem Rechtsanwalt nur erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.“

§ 6 bis § 10 BORA konkretisieren die besonderen Berufspflichten des Anwalts im Zusammenhang mit der Werbung.

Unter Berücksichtigung des allgemeinen Wettbewerbsrechts, das keine speziellen Eingrenzungen für die Anwaltswerbung vorsieht, sondern bereits seit jeher für jeden Werbeauftritt gilt, ergibt sich z. B. die folgende Grundregel:

Wettbewerbsrechtlich müssen alle Werbeaussagen zutreffend und wahr sein. Jede Irreführung des Marktes ist zu vermeiden. Übertriebene Anpreisungen, ausgeprägte Vergleiche mit anderen Anbietern oder das Herausstellen von Selbstverständlichkeiten sind wettbewerbsrechtlich von den konkurrierenden Kollegen, von den Anwaltvereinen oder den Rechtsanwaltskammern leicht zu kassieren und zu sanktionieren.

Allein die dortige Aussage:

"Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter."

Das ist aus meiner Sicht nicht nur grenzwertig. Was soll denn kostengünstig angeboten werden? Was wird darunter verstanden? Das scheint mir nicht nur ein Verstoß zu sein.
So, wie Ihr das bereits beschrieben habt. Da setzt man sich eben auf den Zwiebelmarkt und verkauft "billige" Rechtsberatung neben den Kohlköpfen und anderem Schmuddel.
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