Weichenstellung bei der Förderpolitik unausgegoren

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Weichenstellung bei der Förderpolitik unausgegoren

Beitragvon sachsenjäger am Fr 13. Jul 2012, 17:04

Pressemitteilung des SSG, Nr. 19/12

Weichenstellung bei der Förderpolitik unausgegoren - Kommunen drohen ins Abseits zu geraten

Für die sächsischen Kommunen sind die vom Sächsischen Kabinett am heutigen Tag veröffentlichten Vorstellungen zur Ausrichtung der Förderpolitik im Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2014 nicht akzeptabel. Bei den Fördermitteln für Infrastrukturinvestitionen im kommunalen Bereich drohen erhebliche Einschnitte.

„Für uns ist nicht nachvollziehbar, dass der Freistaat sich in bestimmten Bereichen selbst EU-Fördermittel reserviert, die Kommunen aber außen vor lässt“, sagt Mischa Woitscheck, Verbandsgeschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages. Er gibt beispielsweise zu bedenken, dass die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden des Freistaates förderfähig ausgestaltet wird, kommunale Verwaltungsgebäude, Altenheime oder Krankenhäuser mit EU-Geldern aber nicht saniert werden können. Auch für die nachhaltige integrierte Stadtentwicklung ist nur die von der EU vorgeschriebene Mindestquote vorgesehen.

„Zudem sollte bei der inhaltlichen Ausrichtung der Programme darauf geachtet werden, dass es durch die vom Freistaat Sachsen geplante nochmalige starke thematische Einengung der Fördergegenstände nicht dazu kommt, dass die Kommunen die Fördergelder nicht abrufen können und die für den Freistaat Sachsen bereitstehenden EU-Gelder wieder nach Brüssel zurückfließen“, warnte Woitscheck.

Die vom Sächsischen Kabinett heute veröffentlichten Vorstellungen zur Förderpolitik sollen die Grundlage für die Erarbeitung der Förderprogramme in den nächsten Wochen bilden. Auf der Grundlage der Förderprogramme werden die EU-Fördergelder in den Jahren 2014 bis 2020 ausgereicht.


Dresden, 10.07.2012

Kontakt:

Herr Falk Gruber, Grundsatzreferent
Telefon: 0351/8192-110, Telefax: 0351/8192-222,
E-Mail: falk.gruber@ssg-sachsen.de
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