Begrenzung der Schulden für Bund und Länder

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Begrenzung der Schulden für Bund und Länder

Beitragvon sachsenjäger am Di 16. Jun 2009, 13:21

Zur Beseitigung der Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise sollen nunmehr die Schulden für den Bund und die Länder eingedämmt werden. Es ist die Frage, ob es nicht bereits 5 nach 12 ist.

So soll die "Schuldenbremse" funktionieren:

Bundestag und Bundesrat haben in die Verfassung eine Regelung eingefügt, die die Staatsverschuldung ab 2020 auf die dann erreichte Höhe einfrieren soll:
Der Bund darf ab 2016 Schulden grundsätzlich nur noch in Höhe von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) machen.
Die Länder dürfen ab 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen.
In konjunkturellen Abschwungphasen dürfen neue Schulden gemacht werden, diese müssen in Aufschwungphasen "konjunkturgerecht" wieder zurückgezahlt werden, soweit sie die Grenze von 1,5% vom BIP überschreiten.
Bei Naturkatastrophen und "außergewöhnlichen Notsituation" kann der Bundestag mit einfacher Mehrheit weitere Schulden beschließen. Diese müssen "binnen eines angemessenen Zeitraums" zurückgezahlt werden.
Für die Jahre 2011 bis 2019 erhalten die Bundesländer Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vom Bund jährlich zusammen 800 Mio. EUR, wenn sie ihre jährlichen Haushaltsdefizite allmählich verringern.

Hier mal für Euch zum nachlesen:

http://www.staatsverschuldung.de/schuld ... assung.pdf
sachsenjäger
 
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Re: Begrenzung der Schulden für Bund und Länder

Beitragvon biene am Di 16. Jun 2009, 13:40

sachsenjäger hat geschrieben:Zur Beseitigung der Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise sollen nunmehr die Schulden für den Bund und die Länder eingedämmt werden. Es ist die Frage, ob es nicht bereits 5 nach 12 ist.

So soll die "Schuldenbremse" funktionieren:

Bundestag und Bundesrat haben in die Verfassung eine Regelung eingefügt, die die Staatsverschuldung ab 2020 auf die dann erreichte Höhe einfrieren soll:
Der Bund darf ab 2016 Schulden grundsätzlich nur noch in Höhe von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) machen.
Die Länder dürfen ab 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen.
In konjunkturellen Abschwungphasen dürfen neue Schulden gemacht werden, diese müssen in Aufschwungphasen "konjunkturgerecht" wieder zurückgezahlt werden, soweit sie die Grenze von 1,5% vom BIP überschreiten.
Bei Naturkatastrophen und "außergewöhnlichen Notsituation" kann der Bundestag mit einfacher Mehrheit weitere Schulden beschließen. Diese müssen "binnen eines angemessenen Zeitraums" zurückgezahlt werden.
Für die Jahre 2011 bis 2019 erhalten die Bundesländer Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vom Bund jährlich zusammen 800 Mio. EUR, wenn sie ihre jährlichen Haushaltsdefizite allmählich verringern.

Hier mal für Euch zum nachlesen:

http://www.staatsverschuldung.de/schuld ... assung.pdf



Für mich ist das nur "gebremster Schaum". Es wurde bemerkt, dass die Menschen vor der Bundestagswahl darüber diskutieren, wieviel Geld noch aus dem Fenster geworfen wird. Hier mal 100 Mrd. € und dort mal 25. Wer braucht noch was, wer hat noch nichts? Das der Bund und die Länder das Geld nicht haben und von den Banken borgen müssen merkt ja keiner. Das die Banken das auch nicht haben, da sie zu viel Leichen im Keller haben, macht ja nichts. Mit der Bundesbürgschaft kann man sich wieder was borgen. Hoffentlich müssen die Bürgschaften des Bundes nicht irgendwo eingelöst werden - dann kommt der Schwindel raus und wir sind pleite. Na ja, vielleicht könnte man dann denjenigen, der Geld sehen will mal kurz enteignen. :evil:
Das die Staatsverschuldung das eigentliche Übel ist, und wir das als Bürger bezahlen müssen (Staatsschulden sind die Steuern und Abgaben von morgen) hat der letzte Schlosser in Bochum und Oberhausen bemerkt. :lol:
Da muss man vor der Wahl mal kräftig gegenrudern und eine "Schuldenbremse mit gebremsten Schaum" einbauen. Wenn das nicht so ernst wäre, könnte man nur noch lachen. Kann mir mal jemand sagen, wo in den letzten Jahren im Bund und bei den Ländern tatsächlich und konsequent gespart wurde? Das findet nur in den Gemeinden unter 5000 Einwohner statt. Wir konsolidieren uns das Personal weg. Frage: Hat einer beim Bund oder bei den Ländern seine Arbeit bisher verloren? Lächerlich - alles nur Schaum. Aber ich denke nach der Wahl wird ernst. Da sind wir alle dran. ;)
--Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät--
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Re: Begrenzung der Schulden für Bund und Länder

Beitragvon Reineke Fuchs am Di 16. Jun 2009, 14:02

biene hat geschrieben:
sachsenjäger hat geschrieben:Zur Beseitigung der Ursachen der Finanz- und Wirtschaftskrise sollen nunmehr die Schulden für den Bund und die Länder eingedämmt werden. Es ist die Frage, ob es nicht bereits 5 nach 12 ist.

So soll die "Schuldenbremse" funktionieren:

Bundestag und Bundesrat haben in die Verfassung eine Regelung eingefügt, die die Staatsverschuldung ab 2020 auf die dann erreichte Höhe einfrieren soll:
Der Bund darf ab 2016 Schulden grundsätzlich nur noch in Höhe von 0,35% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) machen.
Die Länder dürfen ab 2020 grundsätzlich keine neuen Schulden mehr machen.
In konjunkturellen Abschwungphasen dürfen neue Schulden gemacht werden, diese müssen in Aufschwungphasen "konjunkturgerecht" wieder zurückgezahlt werden, soweit sie die Grenze von 1,5% vom BIP überschreiten.
Bei Naturkatastrophen und "außergewöhnlichen Notsituation" kann der Bundestag mit einfacher Mehrheit weitere Schulden beschließen. Diese müssen "binnen eines angemessenen Zeitraums" zurückgezahlt werden.
Für die Jahre 2011 bis 2019 erhalten die Bundesländer Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vom Bund jährlich zusammen 800 Mio. EUR, wenn sie ihre jährlichen Haushaltsdefizite allmählich verringern.

Hier mal für Euch zum nachlesen:

http://www.staatsverschuldung.de/schuld ... assung.pdf



Für mich ist das nur "gebremster Schaum". Es wurde bemerkt, dass die Menschen vor der Bundestagswahl darüber diskutieren, wieviel Geld noch aus dem Fenster geworfen wird. Hier mal 100 Mrd. € und dort mal 25. Wer braucht noch was, wer hat noch nichts? Das der Bund und die Länder das Geld nicht haben und von den Banken borgen müssen merkt ja keiner. Das die Banken das auch nicht haben, da sie zu viel Leichen im Keller haben, macht ja nichts. Mit der Bundesbürgschaft kann man sich wieder was borgen. Hoffentlich müssen die Bürgschaften des Bundes nicht irgendwo eingelöst werden - dann kommt der Schwindel raus und wir sind pleite. Na ja, vielleicht könnte man dann denjenigen, der Geld sehen will mal kurz enteignen. :evil:
Das die Staatsverschuldung das eigentliche Übel ist, und wir das als Bürger bezahlen müssen (Staatsschulden sind die Steuern und Abgaben von morgen) hat der letzte Schlosser in Bochum und Oberhausen bemerkt. :lol:
Da muss man vor der Wahl mal kräftig gegenrudern und eine "Schuldenbremse mit gebremsten Schaum" einbauen. Wenn das nicht so ernst wäre, könnte man nur noch lachen. Kann mir mal jemand sagen, wo in den letzten Jahren im Bund und bei den Ländern tatsächlich und konsequent gespart wurde? Das findet nur in den Gemeinden unter 5000 Einwohner statt. Wir konsolidieren uns das Personal weg. Frage: Hat einer beim Bund oder bei den Ländern seine Arbeit bisher verloren? Lächerlich - alles nur Schaum. Aber ich denke nach der Wahl wird ernst. Da sind wir alle dran. ;)


Liebe Biene,

wer hat Dich denn heute gestochen. Zumindest ist das mal ein Anfang mit der Schuldenbremse. Bissele spät meine ich auch. Ich meine aber auch - beim Finanzminister ist es verdächtig ruhig geworden. Er lässt die Kavallerie nicht mehr ausrücken und so. Da sticht der Hafer nicht mehr so stark oder er lässt die Pferde notschlachten - damit wir moren noch was zufr€$$en haben.
öffentlich und dann auch noch rechtlich?
Reineke Fuchs
 
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Re: Begrenzung der Schulden für Bund und Länder

Beitragvon sachsenjäger am Di 16. Jun 2009, 14:08

Nur einmal gefragt.

Was hätte man denn nach eurer Meinung tun sollen?
Finanzsystem zusammenbrechen lassen wie in Littauen?
Wirtschaft den Bach runtergehen lassen?

Wo ist denn die schnelle Alternative?
sachsenjäger
 
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