Rechtmäßigkeit von Transitzentren

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Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon Hansa am Mi 4. Jul 2018, 13:02

Rechtmäßigkeit von Transitzentren:"Deutschland hat keine Hoheit mehr über die Binnengrenzen"

Die CSU versuche mit der Einrichtung von Transitzentren Handlungsfähigkeit auf nationaler Ebene zu demonstrieren, die es so nicht mehr gebe, sagte Asylexperte Thomas Groß im Dlf. Europäische Verträge hätten diese Kompetenz der Bundesrepublik entzogen und der Europäischen Union übertragen.
Thomas Groß im Gespräch mit Silvia Engels

(Prof. Dr. iur., geb. 1964, Seit WS 2011/12 Professor für Öffentliches Recht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Osnabrück)

Die CSU versuche mit der Einrichtung von Transitzentren Handlungsfähigkeit auf nationaler Ebene zu demonstrieren, die es so nicht mehr gebe, sagte Asylexperte Thomas Groß im Dlf. Europäische Verträge hätten diese Kompetenz der Bundesrepublik entzogen und der Europäischen Union übertragen.

Silvia Engels:
Viel in diesem Asylstreit rankt sich um die sogenannten Transitzentren an der Grenze zu Österreich, die Horst Seehofer gerne hätte. Hier sind auch rechtliche Aspekte wichtig. Mitgehört hat deshalb Thomas Groß. Er ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück mit Schwerpunkt für Europarecht. Guten Tag, Herr Professor Groß!

Thomas Groß:
Guten Tag.

Engels:
Nehmen wir an, ein flüchtender Mensch, der in einem anderen EU-Land schon registriert ist, kommt aus Österreich an die Grenze zu Deutschland – Innenminister Seehofer plant wohl, künftig ihn in einem Transitzentrum zwei Tage festzuhalten und ihn dann in das EU-Land zurückzuschicken, in dem er registriert wurde. Ist das rechtlich möglich?

Groß:
Nach meiner Auffassung ist das in dieser Form nicht zulässig, weil er in Deutschland, wenn er hier Asyl beantragt, internationalen Schutz beansprucht, Anspruch auf ein Verwaltungsverfahren hat, in dem die Zuständigkeit des entsprechenden Staates und eventuell auch die eigentliche Schutzbedürftigkeit geprüft wird. Dieses Verfahren braucht aber eine gewisse Zeit und kann nicht innerhalb so kurzer Frist durchgeführt werden.

Engels:
Wie ist es denn, wenn man sich da eines juristischen Kniffs bedient, wie er ja zum Beispiel an Flughäfen offenbar schon ausgeübt wird? Dort an Airports werden ja heute schon Menschen in der Transitzone recht kurz festgehalten und zuweilen in EU-Länder zurückgeschickt, aus denen sie eingereist sind. Der Kniff dabei ist, dass man so tut, als sei das noch nicht die Bundesrepublik Deutschland. Könnte man dieses Rechtskonstrukt auch auf die Grenze übertragen, und dann hätte auch der Asylbewerber keine rechtliche Handhabe, wie Sie es beschrieben haben?

Groß:
Hier besteht ein entscheidender Unterschied zwischen den Außengrenzen der Europäischen Union und den Binnengrenzen. Flughäfen und auch Seehäfen haben Transitzonen für Einreisende, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen. In diesen Transitzonen ist in der Tat dann noch keine Einreise im rechtlichen Sinne erfolgt und es kann ein beschleunigtes Asylverfahren stattfinden. Das ist aber etwas ganz anderes als das Dublin-Verfahren, weil dann die Einreise nicht aus einem anderen EU-Staat erfolgt. Das ist aber der Fall an den Binnengrenzen. An den Binnengrenzen sind aber Grenzkontrollen seit 20 Jahren schon gar nicht mehr zulässig, allenfalls in Ausnahmefällen, so dass die Voraussetzung, dass nämlich überhaupt eine Kontrolle stattfindet, gar nicht gegeben ist.

Engels:
Das heißt, halten wir fest: Die Flughafenregelung kann Ihrer Ansicht nach an den Grenzen zu Österreich überhaupt keine Anwendung finden? Das heißt, es ist auch völlig unrealistisch, wenn Horst Seehofer sagt, in zwei Tagen wird derjenige, der da vielleicht kurz festgehalten wird, zurückgeschickt, denn der hat nach wie vor rechtliche Handhabe, hier auch einen Asylantrag noch einmal zu stellen?

Groß:
Genau. Er kann den Antrag stellen und dann muss ein ordentliches Verwaltungsverfahren durchgeführt werden. Das kann natürlich beschleunigt werden. Aber die Vorstellung, Deutschland könne einfach ein einseitiges Grenzregime einführen, wie es ja in dieser Vereinbarung heißt, übersieht, dass Deutschland keine Hoheit mehr über die Binnengrenzen hat. Das ist vor 20 Jahren entschieden worden, ursprünglich mit dem Schengener Abkommen, inzwischen in den europäischen Verträgen verankert, dass es keine Kontrollen an den Binnengrenzen mehr geben darf, außer in eng begrenzten Ausnahmefällen, und das schließt es auch aus, eine solche Fiktion der Nichteinreise an den Binnengrenzen anzuwenden.

Engels:
Jetzt spielt ja eine ganz große Rolle, dass man bilaterale Vereinbarungen trifft und damit dieses, was Sie gerade ansprechen, vielleicht doch umgehen kann, dass es eigentlich keine Binnengrenzen mehr gebe. Das heißt, wenn Österreich zustimmen würde, hier Menschen zurückzunehmen, dann wäre es rechtlich möglich?

Groß:
Vereinbarungen sind möglich über die Abwicklung des Dublin-Verfahrens. Das heißt: Dann, wenn Deutschland festgestellt hat, dass ein anderer EU-Staat zuständig ist, dann kann über Abkommen geregelt werden, wie die Rücküberstellung des Asylbewerbers möglichst schnell und möglichst einfach erfolgen kann. Das ist ohne weiteres zulässig.
Im Fall von Österreich wird es aber darum gar nicht gehen, weil die allerwenigsten Antragsteller ja in Österreich ein Verfahren bekommen werden, sondern in anderen Staaten wie Griechenland, Ungarn, Bulgarien, wo sie zuerst eingereist sind. Auch Österreich ist ja kein Ersteinreiseland, weil es keine Außengrenze hat.

Engels:
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist dieses ganze Konstrukt Ihrer Ansicht nach rechtlich gar nicht möglich. Das heißt: Die Frage, ob diese Transitzentren geschlossene Lager wären oder noch freie Bewegungsmöglichkeiten erlauben müssen, die stellt sich gar nicht, weil es Ihrer Meinung gar nicht so weit kommen wird?

Groß:
Genau. Wenn man die europäischen Regelungen ernst nimmt, dann ist diese Konstruktion von vornherein unmöglich, und dann entfällt übrigens auch die Begründung, dass ja gar keine Haft vorliegt, weil noch keine Einreise erfolgt ist. Das passt dann auch nicht auf diesen Fall.

Engels:
Gehen Sie davon aus, wenn es überhaupt eine Art von Gesetzesentwurf und diese dahinter geplanten bilateralen Abkommen gibt, dass dann eine Regelung an der bayerisch-österreichischen Grenze rechtlich wieder von Verfassungsgerichten oder dem Europäischen Gerichtshof gekippt wird?

Groß:
Genau. Sobald ein solcher Fall vor ein deutsches Gericht kommt, müsste die Frage dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt werden, und meiner Meinung nach müsste er zum Ergebnis kommen, dass ein solches neues Grenzregime europarechtswidrig ist.

Engels:
Solche Bedenken, wie Sie sie jetzt noch mal zusammengefasst haben, wurden auch schon der CSU vorgelegt. Was denken Sie, warum man dort nicht darauf reagiert?

Groß:
Das ist jetzt natürlich keine rechtswissenschaftliche Frage. Aber offensichtlich versucht die CSU, Handlungsfähigkeit auf nationaler Ebene zu demonstrieren, die es in dieser Form nicht mehr gibt – unter anderem, weil europäische Verträge, denen auch das Land Bayern zugestimmt hat, diese Kompetenz der Bundesrepublik entzogen und der Europäischen Union übertragen haben.

Engels:
Thomas Groß war das. Er ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Osnabrück mit Schwerpunkt Europarecht. Vielen Dank für Ihre Einschätzungen und Einordnungen heute Mittag.

Groß: Auf Wiederhören.

Engels: Auf Wiederhören!
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon jop am Mi 4. Jul 2018, 13:19

Was soll man dazu sagen. Wenn das stimmt, was der "Rechtsgelehrte" sagt - und offensichtlich weiß er von was er spricht - dann geht es doch nur darum, wie die CSU die Wahl in Bayern übersteht und wie sich die große Koalition an der Macht halten kann. :roll: Das pfeifen auch die Spatzen bereits von den Dächern.

Auf verwaltungsrechtliche und europäische Entscheidungen wird man es nicht ankommen lassen und nach der Wahl in Bayern wieder auf neuen Kurs abbiegen.

Ich bin gespannt, welche "Sau" jetzt schnell durch die Küche getrieben wird, um vom Problem abzulenken. Ich denke die USA wird Zölle auf PKW's erheben und unsere bereits schwer angeschlagene Autoindustrie wird rufen - "Rette sich wer kann". Dann bangen die Leute um Ihren Arbeitsplatz und haben ganz andere Sorgen. Das wäre dann immer noch die angenehmere Lösung, denn wenn gar nichts mehr geht, wissen wir was Europa dann blüht. Das wollen wir zumindest für unsere Kinder und Enkel nicht hoffen.
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon Grünrock am Mi 4. Jul 2018, 13:30

Da findet man keine Worte mehr...
Offensichtlich befinden wir uns in Deutschland in einer Endzeitstimmung - und nicht nur dort...
Seit Jahren haben wir Stillstand und wer sich bewegt hat verloren.
Aus meiner Sicht geht das nicht mehr lange gut.
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon Peter am Mi 4. Jul 2018, 13:48

Ja, Endzeitstimmung ist ein Begriff und Aufbruch der andere.
Richtig ist, die Politik befindet sich tatsächlich in Endzeitstimmung. Es ist abzusehen, dass das sog. System der Parteiendemokratie seinem Ende zugeht. Die Parteien beginnen die Hoheit zu verlieren und die Menschen verlieren das Vertrauen in die Allmacht der Parteien.
Richtig ist auch, die Wirtschaft der sog. westlichen Welt befindet sich in Endzeitstimmung. Der Zustand und die Zukunftsfähigkeit der Autoindustrie ist nur ein Beispiel dafür.

Der Abschied vom Bisherigen wird sich langsam aber immer deutlicher merkbar vollziehen. Das ist nicht nur schlimme Endzeitstimmung sondern auch die Erwartung des Aufbruchs in eine neue und bessere Welt. Es bleibt nie alles wie es ist. Alles ist der Entwicklung unterzogen. Das muss man nicht fürchten. ;)
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon frst am Mi 4. Jul 2018, 14:54

Gern folge ich Deiner Bitte - Hansa - aus dem Abwasserthema und gebe meine Meinung auch hier kund. Das ist eine ganz interessante Sache, die Du da anreißt.
Du hast Recht, hier geht es nicht nur um die Transitzentren. Hier geht es um grundsätzliche Fragen, mit denen wir uns in den nächsten Wochen und Monaten beschäftigen müssen. Nicht nur wir hier im Forum.
Es ist schon so, wie hier bereits gesagt: Wenn die Fraktion von CDU und CSU von Merkel sofort Führungsverhalten und Lösungen einfordert und der Chef von Audi in Haft genommen werden muss sowie den ehemaligen VW-Chef ein Haft-Befehl in den USA erwartet, dann stimmt wohl in der Richtung etwas nicht mehr.:idea: Da liegt etwas sehr tief im Argen. Wen wundert es deshalb, dass sich die GROKO in die drei Jahre alte und verkorkste Idee der Transitzentren zu retten versucht. Was für ein Sinneswechsel von der sicher auch falschen "Willkommenskultur" zum Haftlager für Flüchtlinge, an deren Situation wir nicht ganz unschuldig sind. Haben wir nicht andere Probleme in Deutschland? Ich glaube schon. Hoffentlich erwachen wir bald wie der Bundestrainer Löw, dass wir zu selbstherrlich und nur früher einmal Weltspitze waren. Heute sind wir das in vielen Bereichen längst nicht mehr und besitzen wie der Löw auch keinen Plan-B.
Ich stelle mir immer wieder die Frage, warum die Unzufriedenheit und Zukunftsangst in Deutschland so hoch sind, obwohl die Wirtschaft angeblich brummt? Nach jüngsten Umfragen haben in Deutschland nur 13 % der Menschen keine Angst vor der Zukunft. Das spricht Bände.
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon Heinze am Do 5. Jul 2018, 09:59

1. Rechtmäßigkeit:

Deutschland erfindet mal schnell eine nur fiktive Einreise und meint, man könne sich damit bis zur Bayernwahl mit "Transitzentren" durchmogeln. Wenn uns da nicht mehr einfällt, habe ich starke Bedenken zur Substanz der Großen Koalition. Was da europa- und verfassungsrechtlich angeboten wird, ist die letzte Schublade und wahrscheinlich auch das letzte Aufgebot. Es ist schon so, dass nach der EU-Vertragslage die Hoheit der nationalen Grenzsicherung an die EU abgegeben wurde. Das könnte man nur kurzzeitig und bei Gefahr im Verzug aufgeben. "Flughäfen und auch Seehäfen haben Transitzonen für Einreisende, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union kommen. In diesen Transitzonen ist in der Tat dann noch keine Einreise im rechtlichen Sinne erfolgt und es kann ein beschleunigtes Asylverfahren stattfinden. Das ist aber etwas ganz anderes als das Dublin-Verfahren, weil dann die Einreise nicht aus einem anderen EU-Staat erfolgt. Das ist aber der Fall an den Binnengrenzen. An den Binnengrenzen sind aber Grenzkontrollen seit 20 Jahren schon gar nicht mehr zulässig, allenfalls in Ausnahmefällen, so dass die Voraussetzung, dass nämlich überhaupt eine Kontrolle stattfindet, gar nicht gegeben ist." Scheint mir sehr logisch zu sein, die Feststellung des Rechtsexperten.

Praktische Sinnfälligkeit:

Die Einreise soll für geschätzt, täglich 5 Flüchtlinge an drei Grenzübergängen in Bayern erfolgen. Das ist ja wohl der Witz. Die täglich 5 Flüchtlinge wüssten heute bereits durch das Internet, wo sie bitte die Grenze nach Deutschland nicht überschreiten sollen. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, dass in den dann eingerichteten Transitzentren kein Flüchtling mehr erscheinen wird, oder dieser braucht Hilfe vom Nervenarzt. Dann kann er ohnehin nicht abgewiesen werden, da das unterlassene ärztliche Hilfeleistung wäre :lol:
Wenn sich es nun jemand wagen würde, für solche Zentren Steuergelder zu verbrauchen, werden meine Bedenken letztlich nach größer.

Insgesamt meine ich schon, dass ist ein Tollhaus. Glaubt man denn wirklich, die Menschen in Deutschland sind so dumm, dass ihnen das nicht auffällt?
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon rose am Do 5. Jul 2018, 10:20

Ja, ich meine schon, dass in Deutschland vielen nichts mehr auffällt. Ohne die Ost-West Diskussion wieder heraus zu kramen, bin ich der Auffassung, dass man bei unseren Brüdern und Schwestern im Westen einen Zacken mehr Obrigkeitshörigkeit hat, als im Osten. Ich war vor kurzem auf Westbesuch bei meiner Verwandtschaft und habe das gut feststellen können. Wenn die Obrigkeit etwas sagt, dann wird das als Gesetz empfunden. Wer daran rüttelt, ist ein Feind Deutschlands, Russe, Tramp-Anhänger oder Populist und schlimmeres. Wer nicht die Meinung herrschende vertritt ist entweder ein Nazi oder Kommunist, in jedem Falle aber eine sehr gefährliche Randgruppe oder gar ein Terrorist.

Also in Osten war das früher nicht so stark ausgeprägt. Man hat vieles geglaubt, hatte aber auch eine eigene Meinung und den Blick für die Realität nicht völlig verloren.
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon mod am Do 5. Jul 2018, 10:28

Natürlich erregt die hier angesprochene Situation die Gemüter. Trotz alledem habe ich die Bitte, dass wir versuchen, immer sachlich zu argumentieren. Danke!
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon rose am Do 5. Jul 2018, 10:41

Akzeptiert, mod!

Dann aber eben einmal sachlich mit dem Beitrag der "Welt"

"GdP-Vize: Hier wird Stückwerk abgeliefert

Die GdP sieht die von CDU und CSU geplanten Transitzentren kritischer. Was hier abgeliefert wird ist Stückwerk, weil es andere deutsche Grenzen nicht betrachtet und dafür keine Konzepte liefert, bemängelt der stellvertretende Bundesvorsitzende Jörg Radek.
Den Plänen zufolge, die der Koalitionspartner SPD noch nicht abgesegnet hat, sollen nur Migranten in Transitzentren mit beschleunigten Asylverfahren gebracht werden, die an drei Grenzübergängen in Bayern aufgegriffen werden. Für sinnvoller hält Radek einen anderen Vorschlag sowohl von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) als auch von CSU-Chef und Innenminister Horst Seehofer – eine Schleierfahndung hinter den Grenzen.
Eine GdP-Analyse, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, bemängelt unter anderem das Konstrukt der „Fiktion der Nichteinreise“. Die innerhalb der Union vereinbarten Transitzentren sollen ähnlich funktionieren wie der Transitbereich beim so genannten Flughafenverfahren: Dort werden Migranten noch vor der offiziellen Einreise nach Deutschland festgehalten und müssen ein beschleunigtes Asylverfahren durchlaufen.
Nicht vergleichbar mit Transitbereich im Flughafen.
Auf Menschen, die auf dem Landweg oder mit dem Flugzeug aus anderen Schengen-Staaten einreisen, lasse sich diese Regelung aber nicht übertragen, argumentiert die GdP unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015.
Auch die Feststellung ob ein Asylbewerber in einem anderen EU-Staat schon ein Asylverfahren durchlaufe, sei im praktischen Grenzkontrolldienst in der gebotenen Schnelligkeit kaum zu leisten, heißt es in dem Papier."
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Re: Rechtmäßigkeit von Transitzentren

Beitragvon Personalpeter am Do 5. Jul 2018, 10:52

Mag alles sein, was ihr da so sagt. Aber die Mehrheit der Bayern ist dafür.

"64 Prozent finden die Einrichtung von Transitzentren richtig". Quelle: BR.
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