Anlieger sollen für Gewässer-Erhaltung zahlen

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Anlieger sollen für Gewässer-Erhaltung zahlen

Beitragvon Kaktusblüte am Fr 5. Okt 2012, 13:03

Anlieger sollen für Gewässer-Erhaltung zahlen

Anlieger von Flüssen und Bächen in Sachsen sollen künftig für den Erhalt der Gewässer zur Kasse gebeten werden. „Es ist geplant, dass die Kommunen Unterhaltungsverbände gründen, die sich einen Teil der Kosten zurückholen“, sagte der Sprecher des Umweltministeriums in Dresden, Frank Meyer, am Donnerstag und bestätigte einen Bericht der „Leipziger Volkszeitung“.

Schon jetzt sei es möglich, die Bürger finanziell zu beteiligen. Allerdings schreckten die Gemeinden häufig davor zurück, entsprechende Gebührensatzungen auf den Weg zu bringen. Die Gewässererhaltung leide. Das sächsische Wassergesetz, das derzeit novelliert wird, sehe deshalb eine Gründung von Zweckverbänden vor - so wie es sie beim Abfall- oder Abwasserwesen auch gibt. Das Gesetz soll bis Ende 2012 vom Landtag verabschiedet werden.

Die Kostenbeteiligung gelte nur für Gewässer zweiter Ordnung, also kleinere Flüsse oder Bäche. Für die großen Ströme ist der Freistaat zuständig. Die Anlieger profitierten davon, wenn die Gewässer von Pflanzen oder Sedimenten freigehalten werden und im Hochwasserfall nicht „verstopft“ seien, so die Begründung des Umweltministeriums. Für den Bau von Deichen oder Hochwasserschutzwänden gelte die Kostenbeteiligung jedoch nicht.
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