Cottbus zieht vors Verfassungsgericht

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Cottbus zieht vors Verfassungsgericht

Beitragvon Kaktusblüte am Mo 5. Dez 2011, 14:41

Für Euch gefunden. Ob es eine gerichtlich zu klärende Frage ist, wird sich zeigen. Könnte man denn nicht auch die "tatsächlichen Ausgaben" den tatsächlichen Einnahmen anpassen? ;) Ich kann mir vorstellen, dass es das Land Brandenburg nun auch nicht so üppig hat. Ob da Verteilungskämpfe angezeigt sind?

Cottbus will das Land Brandenburg verklagen. Über den Gang vors Gericht soll das Stadtparlament am heutigen Mittwoch abstimmen. Gegenstand der Beschwerde vor dem Potsdamer Verfassungsgericht ist das Finanzausgleichsgesetz.
Hauptkritikpunkt an dem Gesetz: Der Finanzausgleich orientiert sich nicht an den tatsächlichen Ausgaben, sondern wird über eine Pauschale abgegolten. Das erklärt Oberbürgermeister Frank Szymanski (SPD). Cottbus fordert deshalb gemeinsam mit den anderen kreisfreien Städten Potsdam, Frankfurt (Oder) und Brandenburg eine Änderung des Gesetzes. Nach dem Lausitzer werden auch die anderen drei Stadtparlamente darüber abstimmen. Die Beschwerde läuft parallel zu einer Begutachtung des Gesetzes.

„Wir erhoffen uns dadurch nicht etwa rückwirkend mehr Geld“, betont Szymanski. „Wir kritisieren das Verfahren. Eine Überprüfung der gegenwärtigen Handhabung bringt mehr Transparenz und Rechtssicherheit.“ Es müsse darüber nachgedacht werden, ob die Systematik für den Finanzausgleich noch zeitgemäß ist. Zwar habe es vonseiten des Landes Nachbesserungen gegeben. Diese Mehreinnahmen würden aber durch die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen wieder aufgefressen.

Die prekäre Finanzlage zwinge die Stadt zu diesem Schritt. So macht Cottbus allein in diesem Jahr rund 41 Millionen Euro neue Schulden. 39 Millionen Euro fallen dem Rathaus zufolge an, weil vom Land übertragene Aufgaben nicht ausfinanziert wurden. „Wir müssen Kassenkredite aufnehmen, um unsere Pflichtaufgaben zu erfüllen“, erklärt der Oberbürgermeister. Diese Belastung laufe immer mehr zu Ungunsten der Stadt. „Durch dieses Missverhältnis können keine neuen Investitionskredite aufgenommen werden.“

Cottbus hat derzeit eigenen Angaben zufolge Kassenkredite in Höhe von rund 230 Millionen Euro aufgenommen. Für Investitionen darf sich die Stadt gerade einmal 35 Millionen Euro borgen. Quelle: Peggy Kompalla
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Re: Cottbus zieht vors Verfassungsgericht

Beitragvon Hansa am Mo 5. Dez 2011, 14:51

Das ist eben eine schwierige Kiste. Wir haben im Norden noch weniger zur Verfügung. Ein wenig stört mich das Totschlagargument, wir können nicht mal die Pflichtaufgaben erfüllen. Nun, dann muss man mal schauen, mit welchen Standards die erfüllt werden. Gets auch kostengünstiger? Seit Jahren sind die zu hohen Personalkosten in Cottbus in der Diskussion. Entscheidend hat man daran aber nichts verändert. Oder? :roll:
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Re: Cottbus zieht vors Verfassungsgericht

Beitragvon Personalpeter am Mo 5. Dez 2011, 15:02

Na, ja. So ganz einfach ist das nun auch nicht und nicht nur am Personalüberschuss (qualitativ und quantitativ) festzumachen. Denn die Kosten in Cottbus steigen, wie überall.
Diese steigen eben vor allem im Sozial- und Jugendhilfebereich. Für die Grundsicherung im Alter sowie bei Kitaplätzen muss Cottbus immer tiefer in die Tasche greifen. Bereits am 30. September haben sich die klammen kreisfreien Städte in Brandenburg deshalb an das Verfassungsgericht gewandt und Beschwerde gegen das Kita-Gesetz eingelegt. Die Kommunen rechnen allein in diesem Jahr mit einem Defizit von 13 Millionen Euro, weil sie den durch das Land beschlossenen besseren Betreuungsschlüssel in den Tagesstätten umsetzen müssen– ohne die Kosten entsprechend erstattet zu bekommen.
Ist doch so oder?
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Re: Cottbus zieht vors Verfassungsgericht

Beitragvon Personalpeter am Mo 5. Dez 2011, 15:04

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Re: Cottbus zieht vors Verfassungsgericht

Beitragvon sachsenjäger am Mo 5. Dez 2011, 15:17

Es hat den Anschein, dass auch die Städte in Deutschland so stark verschuldet sind, dass kaum noch etwas geht. Leider ein allg. Trend, dem man aber entgegenwirken muss und auch kann, wie es in Sachsen seit Jahren gemacht wird. In Sachsen war seit Jahren nach Gemeindeordnung zwingend eine Haushaltskonsolidierung geboten, wenn der Haushaltsausggleich nicht mehr gegeben ist. In vielen Bundesländern hat man viel zu spät gegengesteuert.
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