Schneller als die Polizei - Fahrradstreife der BP

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Schneller als die Polizei - Fahrradstreife der BP

Beitragvon Vogel.dresden am So 24. Apr 2011, 11:12

Bundespolizei fehlt Geld zum Tanken für die Streife

Ein knapp kalkulierter Haushalt und die steigenden Spritpreise stellen die Bundespolizei vor ein Problem: Ausgiebige Streifenfahrten sind zu teuer.

Die Bundespolizei hat nach Gewerkschaftsangaben Probleme bei der Versorgung mit Kraftstoff. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, „massive Haushaltseinsparungen als Folge der Finanzkrise und die hohen Spritpreise“ führten zu großen Schwierigkeiten.
Bei Streifenfahrten der Bundespolizei würden Kilometerbeschränkungen gesetzt, die nur bei „konkreten Einsatzlagen“ überschritten werden dürften. Zudem würden verstärkt Streifenfahrten auf dem Fahrrad angeordnet. :lol:
GEWERKSCHAFT FORDERT ZUSÄTZLICHE MITTEL AUS BUNDESHAUSHALT
Josef Scheuring, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei, verwies auf die Verantwortung der Politik und forderte, „dass man der Bundespolizei Geld zum notwendigen Tanken zur Verfügung stellt“. Dazu könnten Mittel aus „Zusatzeinnahmen, die auch der Bundeshaushalt aus den hohen Spritpreisen erzielt“, verwendet werden.
Dass bereits im Monat April des Haushaltsjahres der Spritverbrauch bei der Bundespolizei eingeschränkt werden müsse, „das habe ich in meinen fast 40 Dienstjahren noch nicht erlebt“, sagte Scheuring.
dapd/ks
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Re: Schneller als die Polizei - Fahrradstreife der BP

Beitragvon Heinze am So 24. Apr 2011, 11:18

Den Zoll habe ich in der zurückliegenden Woche in Polen taken gesehen. Fuhren dann in Richtung Frankf./O mit zwei 20 L Kanistern zurück. Find ich schon komisch, wenn mir andererseits der Zoll erklärt, dass das Steuerhinterziehung ist, wenn ich einen Kanister im Kofferraum hab. :evil:
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Re: Schneller als die Polizei - Fahrradstreife der BP

Beitragvon Grünrock am Mo 25. Apr 2011, 09:24

Dann werden die Kollegen vom Zoll dies für "private Zwecke" eingekauft haben. Sind ja auch Menschen, wie Du und ich und machen nur Ihren Jop. Die Gesetze haben die nicht gemacht. ;) Was man an Treibstoff aus Polen mitnehmen kann ist u. a. hier geregelt:

§ 16 Verbringen zu privaten Zwecken
(1) Energieerzeugnisse im Sinn des § 4, die eine Privatperson für ihren Eigenbedarf in einem anderen Mitgliedstaat im steuerrechtlich freien Verkehr erwirbt und selbst in das Steuergebiet befördert, sind steuerfrei. Die Steuerfreiheit ist jedoch ausgeschlossen für
1.flüssige Heizstoffe, ausgenommen Flüssiggase in Flaschen, und
2.Kraftstoffe, die in anderen Behältnissen als dem Hauptbehälter des Fahrzeugs befördert werden, ausgenommen in Reservebehältern des Fahrzeugs bis zu einer Gesamtmenge von 20 Litern.
(2) Die Steuer für Energieerzeugnisse, die nach Absatz 1 Satz 2 nicht steuerfrei sind oder die auf Rechnung der Privatperson befördert werden, entsteht mit dem Verbringen in das Steuergebiet. Steuerschuldner ist die Privatperson.
(3) Für Energieerzeugnisse, für die die Steuer entstanden ist, hat der Steuerschuldner unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen (Steueranmeldung). Die Steuer ist sofort fällig.

http://bundesrecht.juris.de/energiestg/index.html
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