Seit dem 11.03.2010 ist eine neue Eigenbetriebsverordnung in Sachsen in Kraft getreten.
§ 12/2 besagt, dass für die ertragswirksame Auflösung von Fördermitteln der § 36 Abs. 6 SächsKomHVO-Doppik gilt. Dieser §36 Abs.6 SächsKomHVO-Doppik besagt:
"Empfangene Zuwendungen für Investitionen werden nicht vom damit finanzierten
Vermögen abgesetzt. Empfangene Zuwendungen, deren ertragswirksame Auflösung
ausgeschlossen ist, sind als Rücklagen aus nicht ertragswirksam aufzulösenden Zuwendungen
auszuweisen. Die übrigen empfangenen Zuwendungen sind nach Maßgabe der Erfüllung der
Verpflichtungen aus dem Zuwendungsverhältnis als Sonderposten zu passivieren und
ertragswirksam in gleichen Jahresraten über die Nutzungsdauer des bezuschussten
Vermögensgegenstands aufzulösen. Satz 1 bis Satz 3 gelten entsprechend für Beiträge,
Kostenerstattungen und ähnliche Entgelte gemäß § 40 Abs. 1, die aufgrund gesetzlicher oder
satzungsrechtlicher Ermächtigung erhoben werden".
Das heißt‚ dass nach der neuen Regelung Fördermittel nur noch proportional aufgelöst werden.
Nach der alten Regelung der SächsEigBVO §8/3:
„Ertragszuschüsse können als Passivposten nach Formblatt 4 Posten C ausgewiesen
oder von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der bezuschußten
Anlagen abgesetzt werden. Werden Ertragszuschüsse passiviert, so sind jährlich
diejenigen Teilbeträge als Umsatzerlöse in die Gewinn- und Verlustrechnung zu
übernehmen, die an der Wirtschaftlichkeit der bezuschußten Betriebsleistungen
jeweils fehlen“
war eine überproportionale Auflösung von Fördermitteln möglich.
Die Folge der neuen Regelung ist‚ dass Zweckverbände‚ welche die überproportionale Auflösung von Fördermitteln praktiziert haben‚ jetzt ein Haushaltsloch für 2010 zu erwarten haben.
Wie kann dem entgegen gewirkt werden?
Durch die jahrelange Praktizierung der überproportionalen Auflösung Fördermittel haben sich beträchtliche Beträge von zuviel aufgelösten Fördermitteln kumuliert. Wer trägt den Schaden? Der Gebührenzahler kann es nicht sein.
Ist hier eine Mithaftung des Freistaates gegeben – durch die Gesetzgebung?