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Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

BeitragVerfasst: Fr 8. Okt 2010, 13:35
von mollenbröder
Eine klarstellende Änderung des SächsKomZG wird mit dem Haushaltsbegleitgesätz 2011/ 2012 erwartet. Hier für Euch die neue INFO.DOC dazu:

http://www.kommunalberatung-rcu.de/imag ... 8_2010.pdf

Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

BeitragVerfasst: Fr 8. Okt 2010, 13:47
von mollenbröder
Hier noch die Erl. zur geplanten Gesetzesveränderung in § 42, ab Seite 105 ff.

http://www.finanzen.sachsen.de/download ... 2_E-GP.pdf

Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

BeitragVerfasst: Fr 8. Okt 2010, 13:53
von rose
Danke Alexander!
Das wurde auch Zeit, dass zum § 42 was gemacht wurde. Da hoffe ich nur auf den Dezember, dass das so beschlossen wird. Bis bals dann, wir sehen uns doch in Chemnitz?

Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

BeitragVerfasst: Fr 8. Okt 2010, 13:56
von mollenbröder
Am 25.10. habe ich eine Präsentation zu einem Gutachten und am 26.10. eine Absprache zu einem Auftrag in einer VWG. Danach fahre ich nach Leipzig, zu Kaktusblüte und dann sehen wir uns in Chemnitz. Bis dann!

Re: Klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG

BeitragVerfasst: Fr 28. Jan 2011, 17:24
von mollenbröder
Das Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt des Freistaates Sachsen 2011/ 2012 hat klarstellende Änderung des § 42 SächsKomZG Ende Dezember 2010 nun auch beschlossen. Bei der RENTA CONTROL UNION ist der Gesetzestext und Kommentar dazu erhältlich. Fragen Sie einfach nach und Sie bekommen den Taxt kostenfrei zugesendet.