c_g hat geschrieben:Hallo‚
zu der von uns ins Forum gestellte Kleine Anfrage (---edit---Admin) wollen wir nun die Ursachen‚ Hintergründe und Ziele zur Kenntnis geben. Die Sache mit dem „nichtinvestiven Kredit“ ist ein Vorgang‚ den man sich nicht ausdenken kann‚ den es eigentlich nicht geben dürfte.
edit --- Admin!!!1)
Ursache für den 1‚2 Mio. € großen Kreditteil sind – wie in der Beantwortung der Frage 1 bis 4 richtig herausgestellt wurde – die ungenügenden Gebühreneinnahmen des Verbandes bis 2008. die Finanzlücke schließt der Aufgabenträger Jahr für Jahr auch durch nicht zeitnahe Tilgung der Investitionskredite mittels Beiträge. Die Beiträge werden anderweitig‚ nicht wie vorgesehen zur Investitionskredittilgung‚ sondern zur „haushaltsrechtlichen Gesamtdeckung der Tätigkeit des Zweckverbandes verwendet (sie wurden simpel verzehrt).
edit Admin 2) Ob die Beiträge überhaupt in dieser Form verwendet werden durften‚ lassen wir vorerst unbetrachtet.
3)
Verbraucht ist verbraucht (Beitragsteile).
Somit fällt für einen Anteil des weiter bestehenden Investitionskredites
der Kapitaldienst aus‚ denn der Kredit wurde vom abgabepflichtigen (Grundstückseigentümer) ordnungsgemäß getilgt. In der Folge der Tilgung (Rückzahlung des Kredites) reduzieren sich auch die kalkulatorischen zinsen (in der Gebührenkalkulation des Aufgabenträgers) für die Gebührenzahler.
4)
Die 5. Frage ist nicht präzise genug formuliert worden‚ so dass ausweichend geantwortet werden konnte. Dass der AZV für einen von ihm aufgenommenen Investitionskredit (mit zwischenzeitlich teilweise anderer Nutzung) verantwortlich ist‚ dazu bedurfte es keiner Nachfrage! Vielmehr will man wissen (wie schon teilweise in die Frage hineinformuliert)‚ wer innerhalb des Zweckverbandes (wie schon unter 3. dargestellt) für den ausgefallenen Kapitaldienst verantwortlich ist. Ist es der Gebührenzahler‚ der Beitragszahler‚ der Freistaat mit Konsolidierungsbeihilfen oder die Mitgliedsgemeinden durch Umlagen? Diese Kernfrage wurde von keiner der bisher befragten Instanzen (sachlich richtig) beantwortet. Deshalb behält der Geschäftsführer weiterhin recht‚ „wir bezahlen die Zinsen mit Kredit“! somit vergrößert sich dieser‚ nicht durch Investitionen gedeckte Kreditteil von Jahr zu Jahr weiter‚ auch 2011. nach unserem Verständnis kann der Kapitaldienst für diesen nicht durch Investitionen gedeckten Kreditteil nur von den Mitgliedsgemeinden getragen werden. Dieser Schuldenberg besteht ausschließlich aus nicht getätigten Umlagen!
5)
Die gemachte Aussage: „Im Rahmen einer am Wirtschaftlichkeitsgrundsatz orientierte Haushaltswirtschaft kann es geboten sein‚ Beitragseinnahmen statt zum Schuldenabbau zur Verstärkung des Kassenbestandes zu verwenden.“‚ können wir hingegen nicht nachvollziehen. Nach unserem Kenntnisstand sind vom Bürger entrichtete Gebühren und Beiträge „nichtsteuerliche Abgaben“ und unterliegen (finanzverfassungsrechtlich) der Zweckbindung. Genau diese Zweckbindung wird nicht beachtet. Uns Bürgern ist der rechtliche Aspekt egal‚ nur die Folgen nicht‚ „wir bezahlen die Zinsen mit Kredit“!
6)
Die Darstellung des SMI: „Diese Praxis (Verwendung der Beiträge) verstößt auch nicht ... des Sächsischen OVG vereinbar.“‚ können wir ebenfalls nicht folgen. Im Beschluss vom 24.09.2004 – AZ.: 5BS 119/04 heißt es: “Die als Beiträge vereinnahmten Mittel dürfen somit
nur für die Schaffung der sachlichen Grundlagen des Betriebes der Einrichtung – unter Ausschluss der Finanzierung des laufenden Versorgungsbetriebes – verwendet werden. ... sie dürfen hingegen nicht für die Bildung von Eigenmitteln mit der Funktion einer Liquiditätsreserve beansprucht werden. Mit einer solchen Zwecksetzung ginge der Entgeltcharakter der Beiträge verloren; ihre Erhebung wäre unverhältnismäßig.“
In der teilweise anderweitigen Verwendung der Beiträge im AZV und der zitierten Rechtssprechung des Sächs. OVG vom 24.09.2004‚ sehen wir gegenwärtig einen ungelösten Widerspruch‚ zumindest solange‚ wie offen bleibt‚ wie der ungesicherte Kapitaldienst für Kredite bedient werden soll. Dieser „ungelöste Widerspruch“ ist auch nicht vorteilhaft für noch anhängige Klageverfahren.
Ihr merkt‚ hier kann Eure Hilfe zur Lösung gebraucht werden.