Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon biene am Do 27. Jan 2011, 14:28

@Admin, danke für Deine PN. Habe ich nicht so schlimm angesehen - aber der Beitrag von @ explor betrachtete unser Thema 0.59 Uhr wohl nicht mehr ganz "nüchtern". :roll:
Zuletzt geändert von biene am Do 27. Jan 2011, 16:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon jop am Do 27. Jan 2011, 14:31

Na, dann mal wieder zum Thema.
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Kaktusblüte am Do 27. Jan 2011, 17:20

jop hat geschrieben:Na, dann mal wieder zum Thema.


Genau der Meinung bin ich auch. Es ist möglich, dass MANN Mitternacht nicht mehr so richtig wach ist (war). Dann kann schon so was mal passieren. Also explor, mal nicht böse sein, mal an die frische Luft gehen, Sauerstoff anreichern und dann wieder frisch und fröhlich mitdiskutieren. Qualifiziert natürlich, wie wir das von Dir gewöhnt sind. Kannst das doch genau so gut oder besser als wir.

Was habt Ihr denn heut Nach eigentlich schönes gefeiert oder besser getrunken? Über die Menge wolln wir mal lieber nicht reden. Lieber für Dich behalten. Is das Hochwasser wieder weg? :lol:

Mir geht es aber, das SächsKAG betreffend, hier im Thread etwas durcheinander. Ich habe Euch mal zum "Einlesen" in die Sachverhalte hier einen Link geschaltet. Das sind die AnwHiSächsKAG 2004. Sind zwar schon ein wenig in die Jahre gekommen, aber zum Erhalt eines Überblicks, aus meiner Sicht immer noch sehr gut geeignet.

http://www.kommunale-verwaltung.sachsen ... _01.09.pdf

Bitte dabei aber beachten. Das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) besteht in der Fassung vom 26.08.2004 und wurde meines Wissens zuletzt geändert am 19.05.2010.

rcu Grüße aus der NL in Leipzig

Bis bald, ich bleib hier für Euch mal mit dran und drin!
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Wasserpumpe am Do 27. Jan 2011, 17:54

ich weiß jetzt nicht ob das hier passt. habe es aber mal für euch aus der sz herausgenommen:

"...Die Positionen sind verhärtet. Wilthen will aus dem mit 15 Millionen Euro verschuldeten Abwasserzweckverband (AZV) Obere Spree austreten. Doch dieser akzeptiert die Kündigung nicht, weil er – wie auch die Dresdner Verwaltungsrichter – keinen Grund in der Wilthener Entscheidung erkennt. Dabei gibt es mehr als genug Gründe. Jahrelang zahlten die Wilthener ihre Beiträge – in der Hoffnung, der AZV saniert irgendwann ihr marodes Abwassersystem..." Quelle: SZ

meine damit nur, es geht beim abwasser ganz schnell den bach runter und dann....? dort möchte ich nicht gerade wohnen. die gebühren sind dann sicher immens hoch. weiß da jemand was genaueres ????????
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon jop am Do 27. Jan 2011, 18:17

Bitte einmal nicht alles durcheinanderwerfen und die Proble des einen AZV nicht mit einem anderen vermischen. Um aber etwas Licht in die von Dir angesprochene Sache zu bingen, hier einmal einen Überblick:

"Die Situation um den in wirtschaftliche Schieflage geraten Abwasserzweckverband „Obere Spree“ scheint dramatischer als bisher angenommen. Die Landesdirektion Dresden (LD) genehmigt das am 20.11.2008 vom Abwasserzweckverband „Obere Spree“ (AZV) vorgelegten Haushaltssicherungskonzept nicht. Die zügige Erarbeitung und Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes war von der LD im Zusammenhang mit der vor wenigen Wochen erteilten Genehmigung des Verbandshaushalts 2008 gefordert worden.

Das Konzept des AZV entspricht nicht den Erfordernissen. Es muss überarbeitet und der Landesdirektion Dresden bis zum 9. Januar 2009 vorgelegt werden. Selbst bei Durchführung der im Konzept fixierten Maßnahmen würde der Verband jährlich weitere Verlust erwirtschaften und sich der durch Eigenkapital nicht gedeckte Fehlbetrag bis zum Jahr 2012 auf 18 Mio. Euro erhöhen. Gesetzlich vorgeschrieben ist der vollständige Abbau von Fehlbeträgen innerhalb von höchstens fünf Jahren.

Sollten die Befürchtungen des Wilthener Bürgermeisters Michael Herfort (CDU) auch nur zum Teil eintreten, stehen den Mitgliedsgemeinden des Abwasserzweckverbandes „Obere Spree“ und deren Einwohnern schwere finanzielle Einschnitte bevor. Der Verband war in wirtschaftliche Schieflage geraten, nachdem das Finanzamt Bautzen Steuernachforderungen für die Auflösung von Fördermittelposten in den Jahren 1998 bis 2001 geltend machte. Ein daraus resultierendes Finanzloch von 14,6 Millionen Euro muss – so eine Auflage der Landesdirektion Dresden – innerhalb von fünf Jahren geschlossen werden. Eine Auflage, die laut Verbandschef Patric Jung nicht erfüllt werden kann. Im Verband hofft man nun auf eine Finanzspritze des Freistaats.

Die Landesdirektion Dresden macht in ihrem Bescheid an den Zweckverband deutlich, dass eine erfolgreiche Haushaltskonsolidierung ohne die Erhebung kostendeckender Entgelte für die Abwasserbeseitigung und eine weitere Erhöhung der Verbandsumlagen nicht möglich sein wird. Die Erhebung kostendeckender Entgelte entspricht zudem den gesetzlichen Verpflichtungen.

Allein durch eine erhöhte Umlage der Städte und Gemeinden drohe diesen der finanzpolitische Kollaps. Die Kommunen zahlen für jeden Einwohner pro Jahr einen bestimmten Betrag an den Verband. Dieser liegt aktuell bei 12,21 Euro, die theoretische Obergrenze könnte bei einem Schuldenabbau bei rund 116 Euro liegen. Selbst bei einer optimistischen Prognose stünden den Gemeinden Beträge im sechsstelligen Bereich ins Haus. Herfort: „Das dürfte fast alle Gemeinden in die Konsolidierung treiben.“ Selbst wenn die Bürger von Gebühren- oder Beitragserhöhungen verschont blieben: „In den Gemeinden dreht sich dann kein Rad mehr.“"

Also die Kirche mal im Dorf lassen. Die sollten erst mal kostendeckende Gebühren einführen. Von überhöhten Gebühren war einst nicht die Rede.
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Klostergeflüster am Do 27. Jan 2011, 19:29

Sachlich beiben, Jop!
Zunächst ist auch unser Verband in einer sehr ungünstigen demogr. Lage. Die Menschen sind aus gutem Grunde im Kreis, was das Abwasser betrifft, nicht Grundlos beunruhigt, oder? Ich bin mir nicht sicher ob du die Lage hier so genau kennst. Bei der Oberen Spree waren es auf den ersten Blick nur leichte Fehlbeträge, auf den Zweiten war es ein notleidender Verband. Unsere kleinen Gemeinden können sich keinen Cent im Haushalt mehr leisten, auch keine Umlagen für Abwasser mehr. Es wäre schon mal ganz günstig, wenn da mal genau hingesehen wird. Kritische Fragen sind nach meiner Meinung berechtig. Sollte sich alles als belanglos herausstellen, dann ist es doch gut, denn Vertrauen ist gut aber Kontrolle ist besser, oder? Es wird doch bei uns im Verband auch nichts tatsächlich entkräftet. Soweit ich das kenne, ist der Haushalt des AZV mittelfristig nicht ausgeglichen und entgegen der Eigenbetriebsverordnung wird keine Rücklage gebildet. Da gehen bei mir die Alarmglocken an, bei dir nicht? Es ist für mich nicht entscheiden, an wem es gelegen hat oder liegt, dass die Haushaltssituation im AZV nicht gut ist. Die Lage ist eben z. Z. so wie sie ist. Da hilft alles Lamentieren nichts. Dann kommt hinzu, dass bei bestehender demogr. Situation und Haushaltssituation noch erhebliche Unsicherheiten zu den Einnahmen bestehn. In 2010 hat es zu den Beiträgen ein Klatsche gegeben, da das OVG den klagenden Recht gab, dass der Beitrag gegenwärtig nicht nachvollzogen werden kann.
Also bitte immer schön langsam mit den jungen Pferden! Das wir uns da mal nicht vergaloppieren. :evil: Zahlen werden zum Schluss die Menschen hier und nicht die bei euch, oder siehst du das anders?

Wäre schön, wenn c_g mal was genaues darstellt dazu. Ich sehe es aber auch so, dass es hier im Forum nicht um Ross und Reiter geht, sondern um die dahinterliegenden Probleme. Die Verbandsnamen oder handelnde Personen gehen uns nichts an. Stimme ich @mod zu. Das Forum ist werder eine Gemeinderatssitzung noch eine Verbandsversammlung. Also ich find es nicht gut, wenn wir hier Schreiben mit nicht ausgeschwärzten Namen ins Netz stellen.
Meine persönliche Auffassung.
Zuletzt geändert von Klostergeflüster am Fr 28. Jan 2011, 13:43, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon jop am Do 27. Jan 2011, 19:46

@ Klostergeflüster
Dein "Name" flüstert aber auch was, oder täusche ich mich da?
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Klostergeflüster am Do 27. Jan 2011, 19:48

jop hat geschrieben:@ Klostergeflüster
Dein "Name" flüstert aber auch was, oder täusche ich mich da?


Den Rotwein habe ich immer sehr gern getrunken! ;)
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Beitragvon jop am Do 27. Jan 2011, 19:51

Klostergeflüster hat geschrieben:
jop hat geschrieben:@ Klostergeflüster
Dein "Name" flüstert aber auch was, oder täusche ich mich da?


Den Rotwein habe ich immer sehr gern getrunken! ;)


Dann schau mal nicht so tief in Rotweinglas, sonst flüstere ich dir was :lol:
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon mod am Do 27. Jan 2011, 19:56

jop hat geschrieben:
Klostergeflüster hat geschrieben:
jop hat geschrieben:@ Klostergeflüster
Dein "Name" flüstert aber auch was, oder täusche ich mich da?


Den Rotwein habe ich immer sehr gern getrunken! ;)


Dann schau mal nicht so tief in Rotweinglas, sonst flüstere ich dir was :lol:


So, Ihr BEIDEN! Geht mal schön den Abendhimmel betrachten. Es ist schönes Wetter, der Schnee fällt leicht zu Boden und es ist Frieden im Lande. Haben wir uns verstanden? Ich sehe auch, dass das Thema Abwassergebühren und -beiträge ein Thema ist, wo man sich gut streiten kann und auch darf. ABER bei der Sache bleiben. OK ? :shock:
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