Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon rose am Mi 2. Feb 2011, 14:19

@Kaktusblüte
Na, dass ging ja leicht und schnell. :)
Ich auf Kontakt bei der Renta-Control-Union gedrückt, dann den Schalter auf kostenlosen Anruf und die wussten schon bescheid. Hab jetzt den Link bei mir gedrückt und hab die Excel Tabelle zur Kalulation der Abwassergebühren. Rechnet selber wenn man die Zahlen eingibt. Nun muss ich mir mal die Zahlen von uns raussuchen und dann kalkuliere ich mal selber.
Also ein Dankeschön nach Leipzig und Rietschen an die rcu. Bis bald mal dann.
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Heinze am Mi 2. Feb 2011, 14:28

@kaktusblüte

hast du echt gut gemacht. die rosi wäre uns jetzt wochenlang auf den nerven rumgetrampelt, bis ihr wieder jemand was umsonst gegeben hätte. ich kann mir nicht vorstellen, daß die in der gemeinde nicht die 400 euronen haben, um ihre leute mal, wenn auch bei einem anderen azv in den kurs zu setzen, wenn das in der nähe ist.
haste gesehen, die hat och noch kostenlos telefoniert. ich fasses es nich!!! da schämt man sich ein bissel :oops: zumindest mir geht es dabei so. manche nassauern sich durch, da gucks du nur.
sag mal jop, ihr müsstet das doch im lra wissen. bekommen die auf den gemeinde bei euch kein gehalt mehr oder sind die da nicht in der pflicht die leute mal zu schulen? :lol:
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon jop am Mi 2. Feb 2011, 14:52

Heinze, frag mich bitte nicht. Die haben in der Gemeinde und im AZV für alles Geld und nicht wenig davon. Für die Qualifikation ihrer Mitarbeiter oder die Verbandsräte, Fehlanzeige. Ist aber zumindest nach meiner Meinung bitter, bitter notwendig. Nun ist das nicht ganz so einfach, wie du denkst. Ersten möchte die Führung des AZV dort sog. Herrschaftswissen haben. Über die Zeit sicher nicht zweckmäßig. Dann gibt es solche Verbandsräte, welche über relativ viel Wissen verfügen und an einer Verbreitung dessen nicht besonders interessiert sind. Da wird nach meiner Meinung Herrsche und Teile gemacht. Dann gibt es die, die Durchschnittswissen haben und keine Zeit oder keine Lust haben, sich weiterzubilden. Tja und dann, dann gibt es die großen Masse von Rosen, die wollen aber man lässt sie nicht. :idea: Oder so ähnlich läuft das.

Wir haben aber gute Erfahrungen damit gemacht, dass ein starker Vorsitzender und eine Starke Mannschaft des AZV auch starke Verbandsräte insgesamt wollen. Wenn du mehr Transparenz und Qualität haben willst, musst du starke Leute neben Dir haben wollen. Dann geht es richtig los und in die richtige Richtung. Da müssen die aber noch selber drauf kommen. Gesagt habe ich denen, dass die Schulung der Verbandräte eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Letztlich wird die Gemeinde haften, wenn die Verbandsräte falsch entscheiden und ein Schadenersatzproblen entsteht. Ich kann das hier vom Amt immer nur sagen. Machen müssen die das in der Gemeinde.
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Wasserpumpe am Mi 2. Feb 2011, 15:19

c_g hat geschrieben:
jop hat geschrieben:@Vogel.Dresden
Ja, gut des Lobes. Wir sollten die Mod's und Admin's mal nicht so loben, sonst heben die da noch ab. :lol:
Stimmt aber was Du sagst, ich habe z. Z. kein anderes, richtiges kommunales Forum gefunden.

Kommen wir bitte zurück zum Thema. Interessant war schon, was @c_g da dargestellt hatte. Nur erläutert hatte er es aus meiner Sicht noch nicht richtig. Vieles habe ich tatsächlich nicht verstanden.

Was heist, Abwasserbeiträge als nicht investiven Kredit umfunktioniert?
Was heist, zuviel Kredit?
Was heist, zuviel "aufgelöste" Fördermittel?
Was heist, nur symbolische Umlagen der Mitgliedsgemeinden.


Hallo Jop‚
Auf Deine o.g. Fragen will ich wie folgt eingehen:

1.
Nach den Beschaffungsgrundsätzen sind zuerst kostendeckende Abgaben zu erheben. Gelingt das nicht‚ sind Umlagen von den Mitgliedsgemeinden an der Reihe. Nach §9 Abs. 5 der Hauptsatzung des Verbandes sind Umlagen zu kalkulieren. Die tatsächliche Kalkulation unterlässt man‚ weil der dann ermittelte Betrag so groß ausfällt‚ dass man ihn nicht tragen will bzw. kann. Mit Haushaltsbeschluss wird dann ein beträchtlich kleinerer „symbolischer“ Betrag festgesetzt.

2.
Die Auflösung der Fördermittel ergibt sich nach §13/3/1 Sächs. KAG. Diese soll hiernach grundsätzlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz vorgenommen werden. Von dieser Gesetzesnorm darf nach §8/3/2 Sächs. EigBVO (alt) abgewichen werden. Zitat: „Werden Ertragszuschüsse passiviert, so sind jährlich diejenigen Teilbeträge als Umsatzerlöse in die Gewinn- und Verlustrechnung zu übernehmen, die an der Wirtschaftlichkeit der bezuschussten Betriebsleistungen jeweils fehlen“. Unter bezuschusster Betriebsleistung versteht man die Förderung der Investitionen bzw. deren Abschreibungen in den Gebühren. Die Abschreibung in den Gebühren unterteilt sich in ihre Ursprünge: Kredite‚ Fördermittel‚ Beiträge. Die Refinanzierung der Kredite ist vordergründig und kann nicht in Frage gestellt werden. Die Abschreibung der Fördermittel wird „durchschnittlich“ aus den Sonderposten bedient. Die Abschreibung der Beiträge (und damit deren Refinanzierung) kann auch nach §8/3/2 Sächs. EigBVO (alt) – teilweise oder vollständig aus dem Sonderposten Fördermittel bedient werden. Dann sprechen wir von „überdurchschnittlicher“ Auflösung. Wird der Sonderposten im laufenden Haushalt über die Beträge für Fördermittel und Beiträge hinaus in Anspruch genommen‚ z.B. zum Bezahlen von Rechnungen‚ Löhnen und Gehältern‚ dann sprechen wir von einer „überproportionalen“ (über die realen Proportionen hinausgehenden) Auflösung. Fördermittel können somit „zuviel“ für unterschiedliche Zwecke: a) zur Abschreibung der Beiträge‚ b) zum bezahlen von Rechnungen und Gehalt aufgelöst werden.

3.
Während die Auflösung des Sonderpostens Fördermittel nach 2a) (Beiträge) durch §8/3/2 Sächs. EigBVO (alt) gedeckt ist‚ ist die Auflösung nach 2b) (für Rechnungen) verordnungswidrig. Nur das glaubt uns seitens des Verbandes und des RP Dresden und der Kommunalaufsicht keiner.
a)
Bei der Verwendung der aufgelösten Fördermittel zur Abschreibung der Beiträge erfolgt der Werteverzehr nur innerhalb des Verbandes. Sinngemäß werden Werte von einer Kostenstelle auf eine andere umgebucht.
b)
Die Auflösung der Fördermittel ist nicht nur deshalb problematisch – weil verordnungswidrig‚ sondern weil abstrakte Mittel in richtiges Geld verwandelt werden müssen. Das gelingt nur mit Kredit. Da aber Kredit für Betriebskosten nicht zu bekommen ist‚ greift man auf andere vorhandene liquide Mittel zurück‚ z.B. eingehende Beiträge. Diese werden‚ wie beschrieben‚ für andere Zwecke verwendet‚ verbraucht. Und das über Jahre! So entsteht‚ Stück für Stück‚ ein Kreditteil‚ der nicht mehr ursächlich durch Investitionen gedeckt (weil vom abgabepflichtigen bereits bedient und damit nicht mehr kalkulierbar) ist. Ob man dazu dann „nichtinvestiver“ oder „zuviel“ Kredit sagt‚ ist nur eine Wahl der Worte.

4)
Auf jedenfall trifft Vogel.dresden den Nagel auf den Kopf‚ wenn er unter viertens schreibt:“ Denn das „Vertagen der Kostendeckung“ ist aus meiner Sicht ein „sehr teurer Kredit“.“

5)
Für den „nicht mehr durch Investitionen gedeckten Kreditteil“ fallen aber weiterhin Zinsen an‚ die aber keine Deckungsquelle mehr haben‚ da es für diesen Kreditteil keinen Aufnahmebeschluss gibt. Der Geschäftsführer behält deshalb weiterhin mit seiner aussage recht: „Wir bezahlen Zinsen mit Kredit“. Auch im Geschäftsjahr 2011. denn die Zinsen für den „nichtinvestiven Kredit“ sind größer als die Umlagen.

Deshalb fragen wir uns‚ merkt denn das keiner beim Verband‚ die Wirtschaftsprüfer‚ die untere / obere Rechtsaufsicht?


@C_G, habe ich im Wesentlichen verstanden. Einige Dinge gehen mir noch ein bissel durcheinander. Du hast nach meiner Ansicht ein wenig Probleme beim richtigen Verständnis des KAG und der Eigenbetriebsverordnung? Ich sag dir noch genaueres dazu und werde Fragen stellen, wenn ich darf. Darf ich??? Aber bitte nicht übel nehmen. Ist nur zum gegenseitigen, besseren Verständnis.

Aber zunächst habe ich einige generelle Fragen. Warum wurde denn keine kostendeckende Gebühr erhoben/bezahlt? Warum kommen die Umlagen nicht so, wie das dann ohne kostendeckende Gebühr notwendig wäre? ;) Was soll denn der AZV in seiner Not machen? Der AZV wird also, wenn ich das richtig verstanden habe, weder von den Bürgern noch von den Gemeinden richtig mit Kapital ausgestattet oder finanziert? Wenn die über die gebühren kein Geld bekommen und die Umlagen nicht reichen, dannn werden die dass über einen Kredit machen. Dann zahlen die die Zinsen auch über Kredit. Das wird teuer, Leute. Verstehe ich zunächst noch nicht. Wenn du möchtest reden wir. OK? :|
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Reineke Fuchs am Mi 2. Feb 2011, 16:43

Und die "@Wasserpumpe" guckt ganz stumm, um die ganze Kläranlag herum. :lol:
Seht Ihr lieben Räte seht, wie es der Wasserpumpe geht..., er denket gar zu wild... Nach den Gebühren greift er, schreit... doch was hilfts zu gleicher Zeit..., der AZV in großer Not. Und die wasserpump schaut auf der ganzen Kläranlag herum... Alle sind nun zornig sehr und haben bald kein Kapital nun mehr...

Und was lehrt uns die Geschicht? Was die Wasserpump nicht lernt... oder so ähnlich. ;)
öffentlich und dann auch noch rechtlich?
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon Heinze am Mi 2. Feb 2011, 16:48

Entweder der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm?
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon jop am Mi 2. Feb 2011, 16:50

@Heinze
Glaub mir der Fuchs ist schon ein alter Fuchs. Bestimmt kein Märchenerzähler. Der hat entdeckt worum es geht! Aber ich warte auch mal auf @c_g. Mal schaun was die da dazu meinen.
Die Sonne ist auch noch nicht aufgegangen und Vogel.dresden stempel gegenwärtig seine Ablehnungsbescheide.
Abgeleeeeeehhhnt!!! WvL (Wiedervorlage) 2020. :lol:
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon sonne54 am Mi 2. Feb 2011, 20:46

die Sonne hat post-Probleme....
- jedenfalls bei längeren Beiträgen als diesem ;) - und versucht es morgen noch mal.
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon mod am Do 3. Feb 2011, 09:00

sonne54 hat geschrieben:die Sonne hat post-Probleme....
- jedenfalls bei längeren Beiträgen als diesem ;) - und versucht es morgen noch mal.


@ SONNE54
Danke für den Hinweis. Wir haben hier alles geprüft. Bei uns ist gegenwärtig alles im grünen Bereich. ;)
PC oder Übertragungsprobleme aus M.-V.?
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Re: Fragen zur Umsetzung und Auswirkungen des § 17 Abs. 1 Satz 1

Beitragvon sonne54 am Do 3. Feb 2011, 12:05

kein dsl...

hier wird grad ein weiteres Dorf "erschlossen": 289 EW - 2,2 Mio €, davon 70 % Fördermittel (vom netto)
da wurden kürzlich komplett bebaute Grundstücke für 10.000 und 15.000 € verkauft ("Kanalflüchtlinge")


ich verkleinere mal meine Beiträge, die ich inzwischen auf Halde habe.
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