Ich habe mir das mal genauer angesehen, was Wolfgang nicht unter Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung versteht.
Seine Vorstellung:„Es interessieren mich ausschließlich Fragen zum Abwasserbeitrags- und Abwassergebührenrecht. Hierzu betreute / betreue ich als Folge meiner früheren Mitgliedschaft im Gemeinderat seit über 30 Jahren Rechtsmittelverfahren.“
Was ein Rechtsmittelverfahren ist, braucht in diesem Forum keiner näheren Betrachtung. Die Betreuung darin ist, ganz gleich mit welcher Tiefe und Breite immer Rechtsdienstleistung.
Dann seine Erläuterung dazu, die noch alles verschlimmböserte:
Seine Erläuterung:„Keine Rechtsberatung, sondern Beschaffung und Auswertung von Material zur Vorbereitung einer evtl. Anfechtung von Abwasserbeitrags- und Abwassergebührenbescheiden nachfolgend durch einen Rechtsanwalt.“Auch wenn die Auseinandersetzung selbst ein Berufsträger führt, ist die Beschaffung und Auswertung von Material für eine individuelle Rechtssache aus meiner Sicht nichts anderes als Rechtsdienstleistung. Da gibt es auch keine Diskussion.
Insoweit kann ich die Bord-Moderation schon verstehen, wenn gesagt wird, solche Dinge gehören hier im Forum nicht diskutiert. Nun kann man sich streiten, ob das nun Rechtsdienstleistung im Einzelfall war oder ist. Aber dieser Streit selbst ist dann bereits wieder Rechtsdienstleistung.
Auch mein Ergebnis deshalb: Dass lassen wir hier mal lieber!