Re: Kalkulation - Abwasser
Verfasst: Fr 28. Sep 2018, 12:24
Hallo Wolfgang. Kein Problem, da hatte ich mir zu deiner Tätigkeit wohl etwas anderes vorgestellt. Wobei das Stichwort Rechtsmittelverfahren eigentlich keinen anderen Schluss bei mir zuließ. Der Begriff ist eineindeutig definiert.
Wir wollen uns daran aber auch nicht festhalten. Schauen musst Du da nur, was Du da eigentlich machst. Denn JEDE "Beschaffung und Auswertung von Material zur Vorbereitung einer evtl. Anfechtung von Abwasserbeitrags- und Abwassergebührenbescheiden" ist im Grunde genommen "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten" und damit GRUNDSÄTZLICH Rechtsberatung. Da musst Du Dich sehr vorsehen, denn Rechtsberatung ... Selbst wenn Du den Mandanten sagst, dass es keine Rechtsberatung ist, kommt es darauf nicht mehr an. Die Kriterien für die Rechtsberatung sind objektiv gegeben und bedürfen keiner subjektiven Interpretation. Aber wie gesagt, wir wollen uns daran in keinem Fall festhalten. Das ist Deine ureigene Angelegenheit. Du wirst das sicher richtig machen und bekommst deshalb damit auch keine Probleme.
Du Fragst: "Recht sollte doch auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben, oder?" Das ist in der Tat so eine Sache. Aber Recht haben und Recht bekommen sind, wie Du weißt zwei völlig verschiedene Dinge. Es tritt auch hinzu, dass Du Gerechtigkeit immer aus dem Blickwinkel der jeweiligen Partei beurteilen müsstest. Wenn die Gemeinde das als Gerecht ansieht, muss der Bürger das noch gar nicht als gerecht empfinden. Da sind oft sehr unterschiedliche Interessenlagen, manchmal auch unvereinbare dabei. So ist das nun mal in der Tat, sonst gäbe es diese Rechtsstreite nicht.
Dann tritt Dein Problem der "Unvoreingenommenheit" z. B. der Gerichte hinzu. Ich würde dazu Unbefangenheit sagen. Es sollte davon ausgegangen werden, dass der Richter oder eben das Gericht grundsätzlich unbefangen an die Sache herangehen sollte und auch so entscheiden muss. Dass das nicht immer so ist, weißt Du natürlich auch. Ja, klar bekommt der Richter sein Geld vom Land. Und nun könnte man sagen, "wessen Brötchen ich ess - dessen Lied ich pfeif." Der Richter als einer der bei der öffentlichen Hand angestellt ist hat auch manchmal sowas wie Korpsgeist. Das darf der Richter oder das Gericht zwar nicht aber in der Praxis ist das oft sehr wohl ein Problem und manchmal schwer zu beweisen. Es gibt bei Befangenheit aber auch Rechtmittel, die dann rechtzeitig eingelegt werden müssten.
Wir wollen uns daran aber auch nicht festhalten. Schauen musst Du da nur, was Du da eigentlich machst. Denn JEDE "Beschaffung und Auswertung von Material zur Vorbereitung einer evtl. Anfechtung von Abwasserbeitrags- und Abwassergebührenbescheiden" ist im Grunde genommen "Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten" und damit GRUNDSÄTZLICH Rechtsberatung. Da musst Du Dich sehr vorsehen, denn Rechtsberatung ... Selbst wenn Du den Mandanten sagst, dass es keine Rechtsberatung ist, kommt es darauf nicht mehr an. Die Kriterien für die Rechtsberatung sind objektiv gegeben und bedürfen keiner subjektiven Interpretation. Aber wie gesagt, wir wollen uns daran in keinem Fall festhalten. Das ist Deine ureigene Angelegenheit. Du wirst das sicher richtig machen und bekommst deshalb damit auch keine Probleme.
Du Fragst: "Recht sollte doch auch etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben, oder?" Das ist in der Tat so eine Sache. Aber Recht haben und Recht bekommen sind, wie Du weißt zwei völlig verschiedene Dinge. Es tritt auch hinzu, dass Du Gerechtigkeit immer aus dem Blickwinkel der jeweiligen Partei beurteilen müsstest. Wenn die Gemeinde das als Gerecht ansieht, muss der Bürger das noch gar nicht als gerecht empfinden. Da sind oft sehr unterschiedliche Interessenlagen, manchmal auch unvereinbare dabei. So ist das nun mal in der Tat, sonst gäbe es diese Rechtsstreite nicht.
Dann tritt Dein Problem der "Unvoreingenommenheit" z. B. der Gerichte hinzu. Ich würde dazu Unbefangenheit sagen. Es sollte davon ausgegangen werden, dass der Richter oder eben das Gericht grundsätzlich unbefangen an die Sache herangehen sollte und auch so entscheiden muss. Dass das nicht immer so ist, weißt Du natürlich auch. Ja, klar bekommt der Richter sein Geld vom Land. Und nun könnte man sagen, "wessen Brötchen ich ess - dessen Lied ich pfeif." Der Richter als einer der bei der öffentlichen Hand angestellt ist hat auch manchmal sowas wie Korpsgeist. Das darf der Richter oder das Gericht zwar nicht aber in der Praxis ist das oft sehr wohl ein Problem und manchmal schwer zu beweisen. Es gibt bei Befangenheit aber auch Rechtmittel, die dann rechtzeitig eingelegt werden müssten.