verwaltungseigene Prüfung Hausmeister

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verwaltungseigene Prüfung Hausmeister

Beitragvon hansi am Mo 1. Sep 2008, 13:29

Tach, alle zusammen,

habe bei der Eingruppierung Probleme mit dem notwendigen Beruf. Rechnungshof beanstandet, ...für die Hausmeister im Bauhof fehle der verwandte Beruf zur Erreichung der Lohngruppe. Die haben zwar einen Beruf aber der sei für die Eingruppierung nicht heranzuziehen. Was benötigt man denn als Hausmeister für einen Beruf. Da hat's doch nie einen Grundberuf gegeben. Mein Verwaltungskollege meint, verwaltungseigene Prüfung nachholen und fertig. OK? oder nicht? Wo bekomme ich so einen Abschluss für meine Hausmeister her?

H.B.
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Re: verwaltungseigene Prüfung Hausmeister

Beitragvon Personalpeter am Mo 8. Sep 2008, 17:38

Ok,
der Hausmeister könnte sich auf die Schulbank setzen und auf seine Kosten den Beruf eines Installateurs, Elektrikers, Maurers, Zimmerers, Schreiners, Malers, Fliesenlegers, Fußbodenlegers, Dachdeckers bzw. Gebäudereinigers nachholen (das wird meines Wissens als einschlägig anerkannter Ausbildungsberuf für einen Hausmeister im öffentlichen Dienst anerkannt - berichtigt mich wenn es nicht stimmt). Normaler Weg ist das Nachholen der Berufsausbildung! Das hat das Problem in sich, dass euer Hausmeister in den nächten drei Jahren abgruppiert werden muss, wenn er die Lohngruppe 4 oder drüber hat. Ich nehme an, da gibt es heftige Auseinandersetzungen. Andererseits ist es schlau, eine verwaltungseigene Prüfung absolvieren zu lassen, welche zum gleichen Ziel führt. Hierfür bestehen aber eine Reihe von Bedingungen, welche erfüllt sein sollten und ist nicht so einfach unzusetzen. Holt euch da Hilfe oder erkundigt Euch. Im Alleingang ist eine solche Prüfung nicht möglich, da eine Prüfungskommission einzuberufen ist und so weiter. Da ist man allein schnell überfordert. Vielleicht mal so weit. Ok?
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Re: verwaltungseigene Prüfung Hausmeister

Beitragvon radebeuler am Fr 27. Feb 2009, 18:39

Hallo zusammen!
Wir haben in unserer Einrichtung eine Vielzahl von Arbeitern. Für die Lohngruppe 4 benötigen die eine einschlägige Ausbildung. 80% der Arbeiter hat eine solche Ausbildung, zumindest die konkrete, die für die Stelle gefordert wird leider nicht. Wir haben aber in der LG 4, 5 und 6, sogar in der LG 8 bezahlt.
Kann mir mal jemand sagen wie ich zu den verwaltungseigenen Prüfungen komme?
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Re: verwaltungseigene Prüfung Hausmeister

Beitragvon Personalpeter am Fr 27. Feb 2009, 18:46

radebeuler hat geschrieben:Hallo zusammen!
Wir haben in unserer Einrichtung eine Vielzahl von Arbeitern. Für die Lohngruppe 4 benötigen die eine einschlägige Ausbildung. 80% der Arbeiter hat eine solche Ausbildung, zumindest die konkrete, die für die Stelle gefordert wird leider nicht. Wir haben aber in der LG 4, 5 und 6, sogar in der LG 8 bezahlt.
Kann mir mal jemand sagen wie ich zu den verwaltungseigenen Prüfungen komme?


Komm mal auf meine PN. Das ist ziemlich delikat, wenn Ihr ohne die Voraussetzungen der Lohngruppe 4 für eine soche und darüber hinaus Lohn bezahlt habt. Ihr solltet ganz schnell die verwaltungseigenen Prüfungen nachholen. Das ist nicht so ganz einfach und bedarf guter Vorbereitung und Know-how, sonst war alles umsonst.
Personalpeter
 
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