Haushaltsausgleich ab 2017
Verfasst: Di 5. Jan 2016, 12:25
Das Thema brennt tatsächlich unter den Nägeln. Viele Gemeinden in unserem Kreis werden den Haushaltsausgleich im Jahr 2017 nicht mehr schaffen. Eigentlich war das klar, denn auch ohne die Refinanzierung des Anlagevermögens waren eine Reihe von Gemeinden dazu nicht mehr in der Lage. Ich zitiere einfach einmal:
"Über die Ursachen der Finanzknappheit wird in den betroffenen Gemeinden seit vielen Jahren diskutiert. Hier wirft die jeweilige Opposition der Mehrheit gern Misswirtschaft und unnötige Ausgaben vor. Diese verweist seinerseits vor allem auf die Wirkungen der europäischen Wirtschafts- und Finanzkrise, die demographische Situation und heuer auch auf die zusätzlichen Lasten der Flüchtlingskrise. Gemeinsam ist beiden Erklärungsansätzen, dass Besserung möglich scheint. Objektiv erkennbar ist aber, dass eine wachsende Zahl der Kommunen mit dem anhaltenden Ausgabenwachstum zunehmend überfordert wird oder die Leistungsfähigkeit der Gemeinden, z. B. wegen des demographischen Wandels dauerhaft eingeschränkt bleibt. Eine Betrachtung über eine längere Zeit zeigt so u. a., dass die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen kontinuierlich und oft überproportional zugenommen haben.
Mit diesem Anstieg der Belastungen hielten die kommunalen Einnahmen nicht immer und in allen Regionen Schritt. In den 30 Jahren von 1980 bis 2010 stieg z. B. das nominale Bruttosozialprodukt um 216 %, die kommunalen Steuereinnahmen dagegen um 130 %. Die Zuweisungen von Bund und Ländern wuchsen im gleichen Zeitraum um 120 %. Soziale Leistungen der Kommunen stiegen im gleichen Zeitraum aber um ca. 340 %. Das bedeutete für viele Kommunen, dass sie ihre Ausgaben mehrfach umschichten mussten, um die Kosten sozialer Leistungen tragen zu können. Darüber hinaus schwankten die Steuereinnahmen der Gemeinden weit überproportional mit der Konjunktur. Die Erfahrungen von 2007 bis 2012 zeigen, dass schon eine geringe Abflachung des Wachstums zu einem regelrechten Einbruch, insbesondere bei der Gewerbesteuer führt. Selbst große Konjunkturprogramme konnten nicht umfassend Abhilfe schaffen. Die kommunalen Haushalte waren und sind konjunkturell sehr anfällig, was den Planungs- und Entwicklungsprozess in den Kommunen nicht erleichtert.
Die wirtschaftliche Entwicklung und der demographische Wandel sind regional sehr differenziert zu bewerten. So kann die Leistungsfähigkeit von Gemeinden in wirtschaftlich schwachen Regionen bereits nachhaltig eingeschränkt sein - dies ganz unabhängig von der gegenwärtigen Größe dieser. Auch durch die sich weiter ausprägende intraregionale Bevölkerungsverschiebung zugunsten des Umlandes, die Akkumulation sozial Benachteiligter in den Kernstädten, die Finanzierung der Infrastruktur in den großen Wirtschaftszentren ohne Beteiligung des davon profitierenden Umlandes, sowie den z. T. ruinösen Wettbewerb zur Ansiedlung von Unternehmen und Einwohnern werden zunehmend auch die Wachstumszentren in immer größere monetäre Schwierigkeiten gelangen lassen. Die finanzielle und funktionale Auszehrung wird damit auch einen erheblichen Teil der mittleren und großen Städte so weit schwächen, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr in der Lage sind - selbst notleidend werden. Ein solcher Trend ist bereits erkennbar, dem entschiedener und rechtzeitig entgegenzutreten wäre.
Auch der Einbruch bei den Investitionen ist für die Kommunen von Bedeutung. 1980 konnten die Kommunen mehr als 30 % ihrer Mittel für Investitionen verwenden. Derzeit sind es ca. 15 %. Diese Entwicklung verläuft entgegengesetzt zu der bei den Ausgaben für die sozialen Leistungen. Heute liegen die kommunalen Gesamtinvestitionen nominal unter denen von 1980.
Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Urbanistik haben die deutschen Kommunen seit 2003 bei Vermögen und Infrastruktur die Ersatzinvestitionen nicht mehr aufgebracht, die zum Ausgleich der Abschreibungen erforderlich gewesen wären.
Das neue, kaufmännisch orientierte Haushaltsrecht fordert deshalb von den Kommunen während der Nutzungszeit den Investitionsbetrag zu refinanzieren, der über das Eigenkapital finanziert wurde. Viele Kommunen waren bei Betrachtung ihrer ersten Eröffnungsbilanz erstaunt zu sehen, was Ihnen ohne schon bekannte Ansprüche belastet zu sein, tatsächlich noch verbleibt, bzw. ihnen noch selbst gehört. Dabei wurden und werden im alten wie im neuen Haushaltsrecht Investitionsbeiträge, welche die Gemeinde aus Beiträgen und Zuweisungen finanzieren, während der Nutzungszeit nicht refinanziert. Die ertragswirksame Auflösung der passivierten Beiträge und Zuweisungen bewirkt diesen Verzicht. Während auf der einen Seite die Abschreibungen in voller Höhe als Aufwendungen wirken, verringern die Auflösungsbeiträge die Belastungen für die Kommunen. Deshalb ist das neue Haushaltsrecht noch weit davon entfernt, den vollen Ersatz der verzehrten Ressourcen oder Generationengerechtigkeit zu verlangen."
Besser hätte ich den Prozess auch nicht beschreiben können. Dazu habe ich aber zwei Fragen:
1.) Wie in 2017 weiter, wenn die Mehrheit unserer Kommunen den Haushaltsausgleich nicht mehr schaffen kann und überdies auch die Verschuldung zum Teil über der erlaubten Grenze liegt? Viele werden dann nicht einmal ihre Pflichtaufgaben realisieren können. Und dann???
2.) Die Kreise finanzieren sich im Wesentlichen über die Kreisumlage bei den Kommunen. Wie denn z. B. hier weiter??? Die Kreise werden dann ganz überwiegend auch keinen ausgeglichenen HH mehr haben. Oder sehe ich das falsch???
Also ich meine, dass man die Schonzeit der Gemeinden nochmals verlängern sollte. Anders geht das in der jetzigen Zeit, wo die Belastungen unserer Gemeinden bereits sehr hoch sind, nicht. Der SSG hat dazu auch bereits die entsprechenden Forderungen aufgemacht.
"Über die Ursachen der Finanzknappheit wird in den betroffenen Gemeinden seit vielen Jahren diskutiert. Hier wirft die jeweilige Opposition der Mehrheit gern Misswirtschaft und unnötige Ausgaben vor. Diese verweist seinerseits vor allem auf die Wirkungen der europäischen Wirtschafts- und Finanzkrise, die demographische Situation und heuer auch auf die zusätzlichen Lasten der Flüchtlingskrise. Gemeinsam ist beiden Erklärungsansätzen, dass Besserung möglich scheint. Objektiv erkennbar ist aber, dass eine wachsende Zahl der Kommunen mit dem anhaltenden Ausgabenwachstum zunehmend überfordert wird oder die Leistungsfähigkeit der Gemeinden, z. B. wegen des demographischen Wandels dauerhaft eingeschränkt bleibt. Eine Betrachtung über eine längere Zeit zeigt so u. a., dass die Ausgaben der Kommunen für soziale Leistungen kontinuierlich und oft überproportional zugenommen haben.
Mit diesem Anstieg der Belastungen hielten die kommunalen Einnahmen nicht immer und in allen Regionen Schritt. In den 30 Jahren von 1980 bis 2010 stieg z. B. das nominale Bruttosozialprodukt um 216 %, die kommunalen Steuereinnahmen dagegen um 130 %. Die Zuweisungen von Bund und Ländern wuchsen im gleichen Zeitraum um 120 %. Soziale Leistungen der Kommunen stiegen im gleichen Zeitraum aber um ca. 340 %. Das bedeutete für viele Kommunen, dass sie ihre Ausgaben mehrfach umschichten mussten, um die Kosten sozialer Leistungen tragen zu können. Darüber hinaus schwankten die Steuereinnahmen der Gemeinden weit überproportional mit der Konjunktur. Die Erfahrungen von 2007 bis 2012 zeigen, dass schon eine geringe Abflachung des Wachstums zu einem regelrechten Einbruch, insbesondere bei der Gewerbesteuer führt. Selbst große Konjunkturprogramme konnten nicht umfassend Abhilfe schaffen. Die kommunalen Haushalte waren und sind konjunkturell sehr anfällig, was den Planungs- und Entwicklungsprozess in den Kommunen nicht erleichtert.
Die wirtschaftliche Entwicklung und der demographische Wandel sind regional sehr differenziert zu bewerten. So kann die Leistungsfähigkeit von Gemeinden in wirtschaftlich schwachen Regionen bereits nachhaltig eingeschränkt sein - dies ganz unabhängig von der gegenwärtigen Größe dieser. Auch durch die sich weiter ausprägende intraregionale Bevölkerungsverschiebung zugunsten des Umlandes, die Akkumulation sozial Benachteiligter in den Kernstädten, die Finanzierung der Infrastruktur in den großen Wirtschaftszentren ohne Beteiligung des davon profitierenden Umlandes, sowie den z. T. ruinösen Wettbewerb zur Ansiedlung von Unternehmen und Einwohnern werden zunehmend auch die Wachstumszentren in immer größere monetäre Schwierigkeiten gelangen lassen. Die finanzielle und funktionale Auszehrung wird damit auch einen erheblichen Teil der mittleren und großen Städte so weit schwächen, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr in der Lage sind - selbst notleidend werden. Ein solcher Trend ist bereits erkennbar, dem entschiedener und rechtzeitig entgegenzutreten wäre.
Auch der Einbruch bei den Investitionen ist für die Kommunen von Bedeutung. 1980 konnten die Kommunen mehr als 30 % ihrer Mittel für Investitionen verwenden. Derzeit sind es ca. 15 %. Diese Entwicklung verläuft entgegengesetzt zu der bei den Ausgaben für die sozialen Leistungen. Heute liegen die kommunalen Gesamtinvestitionen nominal unter denen von 1980.
Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Urbanistik haben die deutschen Kommunen seit 2003 bei Vermögen und Infrastruktur die Ersatzinvestitionen nicht mehr aufgebracht, die zum Ausgleich der Abschreibungen erforderlich gewesen wären.
Das neue, kaufmännisch orientierte Haushaltsrecht fordert deshalb von den Kommunen während der Nutzungszeit den Investitionsbetrag zu refinanzieren, der über das Eigenkapital finanziert wurde. Viele Kommunen waren bei Betrachtung ihrer ersten Eröffnungsbilanz erstaunt zu sehen, was Ihnen ohne schon bekannte Ansprüche belastet zu sein, tatsächlich noch verbleibt, bzw. ihnen noch selbst gehört. Dabei wurden und werden im alten wie im neuen Haushaltsrecht Investitionsbeiträge, welche die Gemeinde aus Beiträgen und Zuweisungen finanzieren, während der Nutzungszeit nicht refinanziert. Die ertragswirksame Auflösung der passivierten Beiträge und Zuweisungen bewirkt diesen Verzicht. Während auf der einen Seite die Abschreibungen in voller Höhe als Aufwendungen wirken, verringern die Auflösungsbeiträge die Belastungen für die Kommunen. Deshalb ist das neue Haushaltsrecht noch weit davon entfernt, den vollen Ersatz der verzehrten Ressourcen oder Generationengerechtigkeit zu verlangen."
Besser hätte ich den Prozess auch nicht beschreiben können. Dazu habe ich aber zwei Fragen:
1.) Wie in 2017 weiter, wenn die Mehrheit unserer Kommunen den Haushaltsausgleich nicht mehr schaffen kann und überdies auch die Verschuldung zum Teil über der erlaubten Grenze liegt? Viele werden dann nicht einmal ihre Pflichtaufgaben realisieren können. Und dann???
2.) Die Kreise finanzieren sich im Wesentlichen über die Kreisumlage bei den Kommunen. Wie denn z. B. hier weiter??? Die Kreise werden dann ganz überwiegend auch keinen ausgeglichenen HH mehr haben. Oder sehe ich das falsch???
Also ich meine, dass man die Schonzeit der Gemeinden nochmals verlängern sollte. Anders geht das in der jetzigen Zeit, wo die Belastungen unserer Gemeinden bereits sehr hoch sind, nicht. Der SSG hat dazu auch bereits die entsprechenden Forderungen aufgemacht.