berlinbear hat geschrieben:Ich benötige einmal etwas Hilfe. Kann mir jemand mal den Unterschied zwischen Aufgabenkritik und Standardprüfung erleutern?
Das ist eigentlich ganz einfach, Du Bundeshauptstädter. Hier nur so weit. Mit Hilfe der Aufgabenkritik wird festgestellt, ob und in welchem Maße eine Aufgabe der öffentlichen Hand ausgeführt werden soll.
Mit der Standardprüfung kann man die Standards, also die Güte bzw. Tiefgründigkeit der Aufgabenerfüllung und das WIE zur Durchführung einer Aufgabe prüfen. Also für die öffentliche Hand kann es nicht bei jeder Aufgabe darum gehen, die allerhöchsten Standards zu erreichen- koste es was es wolle. Insoweit ist die Standardprüfung noch wesentlich komplizierten und wird deshalb in vielen Fällen vernachlässigt.
Beide Seiten gehören aber untrennbar zusammen.
Ich Maile Dir einmal ausführlich dazu, da die Sache im Einzelnen recht schwierig ist. Ich kennen viele interne und externe Berater der öffentlichen Hand, die bis dato nur die Aufgabenkritik ausführen und meinen sie lägen richtig. Das sind leider nur Anfänger, die sich mit der Sache entweder aus Faulheit oder aber eher aus fehlender Qualifikation noch nicht genügend auseinandergesetzt haben.
Hier mal ein kurzer Überblick in der Sache:
Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung setzen die konsequente Aufgabenkritik und Standardsenkung voraus. Hierbei bestehen auch in allen deutschen Bundesländern die grundsätzlichen Forderungen, dass der Ausgabenanstieg im dazu erforderlichen Umfang unter den bekannt gegebenen Orientierungsdaten bleibt.
Die Aufgabenkritik dient dabei der Überprüfung der wahrgenommenen Aufgaben auf Effektivität und Effizienz. Mit der Aufgabenkritik wird auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und strategischen Zielsetzung überprüft und festgelegt, welche Aufgaben auch künftig (Effektivität) und in welcher Art und Weise (Effizienz) wahrgenommen werden sollen. Unter der Aufgabenkritik als eigenständigem Untersuchungsschwerpunkt wird die Zweckkritik samt der abzuleitenden Vorschläge für die künftige Aufgabenstruktur verstanden. Da Aufgabenkritik und Standardüberprüfung in untrennbarem Zusammenhang stehen, sind festgestellte aufgabenkritische Sachverhalte selbstverständlich begründet auszuweisen.
Bei der Standardüberprüfung (Vollzugskritik) ist die Art und Weise sowie der Umfang der Aufgabenerledigung zu analysieren, zu prüfen und geeignete Vorschläge zum Personal- und Sachmittelbedarf sowie einer geeigneten und angepassten Aufbau- und Ablauforganisation zu unterbreiten.
Zunächst wird in Form einer Plausibilitätsprüfung analysiert ob und inwieweit bisherige Standards, welche sich etabliert haben, in Form und Ausprägung optimiert werden können. Das bedeutet, dass anhand vorhandener gesetzlicher bzw. auf Beschluss basierender Vorgaben, die zu erfüllenden Aufgaben in ihrer Qualität, Ausprägung und zeitlichen Bemessung hinsichtlich des vorhandenen Optimierungspotentials analysiert werden. Zur Unterstützung der Plausibilitätsprüfung sollen Vergleiche mit ähnlichen Prozessabläufen, Teilprozessen und Funktionen bzw. interkommunale Vergleiche herangezogen werden.
Weiterhin wird eine Schwachstellenanalyse bestehende Schwachstellen unter dem Aspekt von Ursache und Wirkung aufdecken können (Ursache - Wirkungsdiagramm). Beispielsweise sollen Fragen wie:
- Entspricht das geforderte verwalterische Handeln dem geforderten Scherpunktbereich (Produkt)?
- Werden Ressourcen verbraucht, ohne angemessen zur Erreichung des Schwerpunktzieles beigetragen zu haben?
beantwortet werden.
Die auszuführende Prozessanalyse soll u. a. Aufschluss über den Verzicht überflüssiger Prozessschritte, zu bündelnde Prozessschritte, das Verkürzen einzelner Prozessschritte, das Steigern der Wertschöpfung von Prozessschritten, das Reduzieren von Schnittstellen der Ablauforganisation und zur Anpassung der Organisationsstruktur geben.
Grundlegend ist eine ausführliche Kennzahlenanalyse auszuführen. Vorhandene Kennzahlen zur Wertung der Prozesse, insbesondere zu den Steuerungsgrößen (Zeit, Qualität und Kosten) sind anzuwenden und im Sinne der Ressourcenoptimierung zu analysieren. Dort wo keine oder nicht anwendbare Kennzahlen bestehen, werden anhand plausibler Fallzahlen speziell anwendbare Kennzahlen erarbeitet. Solche können auch anhand wirtschaftlich notwendiger Ergebnisse, tatsächlicher Bemessung von Zeitabläufen, Vergleichen und anerkannter REFA Methoden erstellt werden.Wie gesagt ich Maile Dir mal etwas detaillierteres. Das hier ist nur die ganz allemeine Sache. Passe bitte auf, es gibt auch unter den externen Berater an Hauf solche, die von Standardprüfung noch nie was gehört haben und den ZH zur Aufgebenkritik gar nicht herstellen können, geschweige denn den Abgleich mit den strategischen Zielen der Organisationseinheit vollziehen können. Von Balanced Scorecard Analyse haben die noch nie was gehört. Wie die eine ordentliche Aufgabenkritik machen wollen, fragt sich da. Ich lege dir mal noch den Produktenkatalog aus unserem Hause bei. Dort ist das auch nochmal kurz erleutert.
http://www.kommunalberatung-rcu.de/de/K ... ukte-1.htmEinfach mal blättern.
Mölli