Beauflagung zur Haushaltskonsolidierung

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Beauflagung zur Haushaltskonsolidierung

Beitragvon Grünrock am Mi 17. Sep 2008, 17:17

Guten Tag,
Unsere Kommune wurde mit Bescheid zum Haushalt 2008 beauflagt, ein externes Gutachten zur Haushaltskonsolidierung anfertigen zu lassen. Die Aufsichtsbehörde ist der Auffassung, dass dies nach Sächsischer Gemeindeordnung anzuordnen sei, wenn z. B. ein Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt nicht mittelfristig ausgeglichen werden kann. Ich bin der Auffassung, dass dies in die Selbstverwaltung einer Stadt entscheidend eingreift. Ist eine solche Beauflagung rechtens?
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Re: Beauflagung zur Haushaltskonsolidierung

Beitragvon Personalpeter am Mi 17. Sep 2008, 17:51

Na ja,
die Beauflagung erscheint zumindest im Freistaat Sachsen schon rechtens zu sein. In Sachsen ist die Gemeindeordnung dergestalt ausgerichtet, dass ein Fehlbetrag im Haushalt, welcher nicht mittelfristig ausgeglichen werden kann, mit einer Beauflagung zur Ausführung einer Haushaltskonsolidierung verbunden. Da kann die Rechtsaufsicht nicht anders entscheiden. In anderen Bundesländern wird das lascher gehandhabt. Dort "soll" der Haushalt ausgeglichen werden und dies mit der Folge einer schnell steigenden Verschuldung des Landeshaushaltes. Beispiel Brandenburg, Sachsen Anhalt oder auch Meck-Pom. Ich persönlich halte die Entscheidungen in Sachsen, der Haushalt "muss" augeglichen sein für richtig, da die Probleme schlecht wirtschaftender Kommunen, Wirkungen auf das Gemeinwohl haben. Die Stadträte können ja selbst entscheiden, welches Geld für was ausgegeben wird, sie müssen es aber aus der eigenen Tasche bezahlen konnen und nicht mit dauerhaften Fehlbetägen in fremde Taschen greifen.

Meine Meinung!
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Re: Beauflagung zur Haushaltskonsolidierung

Beitragvon jop am Mi 17. Sep 2008, 18:35

Hallo Freunde!
Personalpeter ich stimme dir zu. Ich trage selbst Verantwortung in einem sächsischen Landkreis. Gäbe es das bei uns in Sachsen streng gehandhabte Mittel der Konsolidierung der Haushalte nicht, würden wir untätig zusehen, dass immer mehr Schulden gemacht werden und andere dafür bezahlen. Nun ist mir bekannt, dass man als Kommune auch unverschuldet in eine solche Situation geraten kann. Hier sei gesagt, dass in Sachen dann auch Bedarfszuweisungen greifen und solidarisch geholfen wird.

Ich glaube aber, dass die gestellte Frage anderas gemeint war. Das Gutachten zur Haushaltskonsolidierung kann einerseits mit Bedarfszuweisung erheblich gefördert werden, dann greifen natürlich die Auflagen der Landesdirektionen. Andererseits bleibt euch aber auch offen, auf den Zuschuss für den Gutachter zu verzichten und eine "eigenständige" Haushaltskonsolidierung "freiwillig" auszuführen. Wir haben das im Kreis auch so gemacht, weil die Nachteile einer geförderten Haushaltkonsolidierung erheblich waren. Das Honorar für den Gutachter haben wir selbst bezahlt aber dafür auch den Kurs bestimmt und erhebliche Steuererhöhungen im Kreis (wegen der Standortbedingungen) vermieden. Wer die Musik bestellt, muss die Kapelle bezahlen. Die Kapelle war aber billig, wenn betrachtet wird, welche Musik bei uns gespielt worden wäre, wenn wir die Kapelle nicht bestellt hätten.

Unter bestimmten Umständen wüde ich mir die Aufgabe mit dem Gutachter auch teilen. Das heißt ihr übernehmt in der Stadt selbst Aufgaben und der Gutachter andere. Wir haben das aber aus Kapzitätsgründen und prioritär aus Haftungsgründen nicht gemacht.

So OK Grünrock?
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