Trotz dass ich beständig die Wahrnehmung von Weiterbildungsmaßnahmen bei den Beschäftigten anrege, werden diese nur spärlich in Anspruch genommen. Stillstand möchte ich aber nicht akzeptieren. Da die Qualität der Arbeit wohl immer wichtiger zu werden scheint, würde ich gern regelmäßige Tests oder Kontrollen zu Fachkenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten, ähnlich von Einstellungstests oder Klausuren im schulischen Bereich, durchführen. In der freien Wirtschaft ist dies schon Gang und Gäbe. Wieso also nicht in der öffentlichen Verwaltung? Im Hinblick auf das Leistungsentgelt bzw. die leistungsorientierte Bezahlung nach § 18 TVöD (VKA) ist dies sicher auch interessant. Bisher sind mir auch keine rechtlichen Hürden bekannt, welche dem entgegenstehen würden. Eher die Abwehrhaltung der Beschäftigten bzw. des Personalrates.

Hat in diesem Forum schon jemand Erfahrungen mit regelmäßigen Prüfungen zum Fachwissen in der öffentlichen Verwaltung gesammelt?