Stellenbeschreibungen aktualisieren

(Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen, Eingruppierungen, Einreihungen)

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Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon hansi am Mo 1. Sep 2008, 12:41

Tach alle zusammen,

ich hab da mal ne Frage. Hatten hier den Rechnungshof. Blieb leider kein Stein übernander. Mit den von mir erstellten Stellenbeschreibungen ist das so, dass die glatt vom Tisch gefegt wurden. Nicht aktuell, nicht ausreichend begründet, falsch eingruppiert... Auflage - unverzüglich neu erstellen. Kann mir jemand helfen? Wie arbeite ich das denn ab. Wie lasse ich aufschreiben, was und in welcher Zeit, wer etwas bei uns in der Verwaltung tut. Bitte jetzt keine Beiträge über das "Nichtstun" in der Verwaltung, die kenne ich fast alle.
Was gehört eigentlich davon in die Stellenbeschreibung? Wie bemesse ich die Zeit für die Tätigkeiten? Wie gruppiere ich ohne Fehler ein? Wird eigentlich schon nach der neuen Entgeltordnung eingruppiert? Wo finde ich da Grundlagen, wo ich mir mehr anlesen kann? Wir haben eher nach Gefühl eingruppiert und haben die bisherige Eingruppierung als Basis genommen. Falsch? Mein Gott is das alles kompliziert. Geht das nicht einfacher? Ich brauche bitte noch im September Hilfe.

Bis dann - Danke im voraus!

H.B.
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon franzl am Mo 1. Sep 2008, 16:48

Ja, mai, da is es halt passiert, gell,

da musst Du Dich ganz warm anziehen mit dem Rechnungshof, gell. Nich so lang warten. Die kündigen sich doch vorher an oder ham die plötzlich vor Dir gschdanden? Jetzt gut aufgepasst und alles gescheit gemacht, sonst wirds ernst. Erstens: Prüfbericht oder Prüfungsmitteilung gut lesen. Zweitens: Hilfe organisieren. Drittens: Stellenbeschreibungen neu machen. Viertens: Rechnungshof fragen ...was noch verbessert werden kann. Mail mich persönlich an.
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon Personalpeter am Mo 8. Sep 2008, 18:22

Na ja,
mit dem warm anziehen -franzel- könnte das in Bayern so sein - da ist es sicher immer kalt. Was den Rechnungshof betrifft macht der nur seine Arbeit - weiter sicher nichts. Meine Auffassung dazu ist, dass es in Gemeinden und kleinen bzw. mittleren Städten immer Probleme mit den Stellenbeschreibungen geben wird. Wie oft werden denn Stellenbeschreibungen tatsächlich dort völlig neu angefertigt. Wollen wir doch mal ehrlich sein, die Stellenbeschreibungen werden eigentlich nur "angepasst" um nicht zu sagen voneinander abgeschrieben. Ihr werdet heute ganz wenige Hauptamtsleiter oder Personalamtsleiter finden, die noch selber tarifgerecht sauber eingruppieren können. Ich bin als Peronaler schon 15 Jahre im Amt und traue mir einiges zu. Beim Eingruppieren einer Stelle tue ich mich immer schwer, da ich eher die Person sehe. Man ist einfach zu nahe dran. Oft mache ich die Eingruppierung nicht selbst, lasse das einen Kollegen tun. Ich habe auch einen privaten Persolalberater. Von dem will ich dann aber die Richtigkeit der Stellenbeschreibung schriftlich bestätigt haben. Das bringt manchmal Vorteile. Die Kollegen regen sich nicht über die zu niedrige Eingruppierung auf und bei einer Kontolle vom Kreis lege ich den Vertrag zur Anfertigung der Stellenbeschreibung vor. Unser Bürgermeister lässt die Stellenbeschreibungen alle drei Jahre außerhalb unseres Hauses prüfen. Damit sind die Stellenbeschreibungen auch aktuell. Wir sind mit dem Weg gut gefahren.
Deshalb rate ich in deiner Situation, lasse das extern anfertigen - da kann dir der Rechnungshof keien zweiten Vorwurf machen. Das wird sicher akzeptiert - denn die haben die Probleme vom Tisch. Du kannst nicht in den nächsten Wochen das Tarifrecht auswendig können und plötzlich über jahrelange Erfahrungen verfügen. In Einzelfällen helfe ich dir.
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon sudenburg am Di 2. Dez 2008, 13:52

Wo steht denn eigentlich nun genau, wie oft Stellenbeschreibungen zu aktualisieren sind? Gibt es da allgemeine Vorschriften bzw. Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt?
Wir stehen früher auf!
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon Personalpeter am Di 2. Dez 2008, 18:55

sudenburg hat geschrieben:Wo steht denn eigentlich nun genau, wie oft Stellenbeschreibungen zu aktualisieren sind? Gibt es da allgemeine Vorschriften bzw. Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt?


Das ist eine recht schwierige Angelegenheit. Ob es im Land Sachsen-Anhalt dafür konkrete Vorschriften gibt, ist mir nicht bekannt. Aber allein schon nach dem Grundsatz der Tarifautomatik müsstest du die Stellenbeschreibungen bei jeder Änderung der Tätigkeit des Stelleninhabers entsprechend anpassen.
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon sylt am Di 2. Dez 2008, 20:30

Na da bin ich der Auffassung, dass zunächt mal das sog. "Nachweisgesetz" heranzuziehen ist. Bei Veränderungen der Tätigkeiten, auch nach Ihrer Struktur oder deren Bemessung ist die Monatsfrist zu beachten.

Hier mal ein Link zur Erklärung: http://de.wikipedia.org/wiki/Nachweisgesetz

Schaut mal in die Jahresberichte und beratenden Äußerungen der Rechnungshöfe, dort ist dass meistens explizit ausgeführt. In jedem Falle erwartet Euch erheblicher Ärger des RPA oder gar der Rechnungshöfe. Die prüfen das regeläßig. Wenn Ihr einen Arbeitsrechtsstreit mit den Mitarbeitern habt, dann könnt Ihr eine nicht aktuelle Stellenbeschreibung gleich stecken lassen. Verloren und Tschüss dann! Ich hatte selbst schon solche Fälle in Reihe. Einzelschaden: ca. 6.000 €. Passiert mit nicht mehr- ich hatte meine eigene Geldbörse dabei leeren dürfen.
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon hansi am Fr 23. Okt 2009, 17:14

Ich habe vor etwa einem Jahr den Thread hier begonnen, da wir eine Überprüfung der Stellenbeschreibungen bei uns vorliegen hatten. Zunächst bedanke ich mich bei allen, die mir hier in Forum geholfen haben.
Andererseits habe ich tatsächlich eine Menge gelernt bei der Neufassung oder Aktualisierung der Tätigkeitsbeschreibungen. Heute würde ich in jedem Falle:
1. Eine Aufschreibung aus Erinnerung vom Arbeitnehmer und vom direkten Vorgesetzten des Stelleninhabers machen lassen.
2. Ich würde mich mit beiden hinsetzen und analysieren, warum sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
3. Danach würde ich festlegen, welche Tätigkeiten und mit welchen Zeitanteilen der Stelleninhaber auszuführen hat.
4. Den Fehler, dass ich mir die Form einer Stellenbeschreibung selbst ausdenke, würde ich nicht wiederholen. Ich nehme das nächste mal einen bewährten Formbogen.
5. Alles andere danach, würde ich nicht mehr selbst machen. Ich hatte nach wie vor erhebliche Probleme, die Tätigkeitsmerkmale zu zu ordnen. Ganz abgesehen von der Begründung der Eingruppierung.
Für 300 € je Tätigkeitsbeschreibung werde ich mich das nächste mal nicht mehr selbst kümmern. Ich habe nach einem halben Jahr intensivste Studiums zum Tarif und den Grundsatzentscheidungen der 6. Kammer des BAG doch noch einen Externen beauftragt. Die machen das seit über 20 Jahren und haben einfach alle Kenntnisse und eben viel Erfahrung in der Sache.
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon biene am Fr 23. Okt 2009, 17:21

hansi hat geschrieben:Ich habe vor etwa einem Jahr den Thread hier begonnen, da wir eine Überprüfung der Stellenbeschreibungen bei uns vorliegen hatten. Zunächst bedanke ich mich bei allen, die mir hier in Forum geholfen haben.
Andererseits habe ich tatsächlich eine Menge gelernt bei der Neufassung oder Aktualisierung der Tätigkeitsbeschreibungen. Heute würde ich in jedem Falle:
1. Eine Aufschreibung aus Erinnerung vom Arbeitnehmer und vom direkten Vorgesetzten des Stelleninhabers machen lassen.
2. Ich würde mich mit beiden hinsetzen und analysieren, warum sie zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
3. Danach würde ich festlegen, welche Tätigkeiten und mit welchen Zeitanteilen der Stelleninhaber auszuführen hat.
4. Den Fehler, dass ich mir die Form einer Stellenbeschreibung selbst ausdenke, würde ich nicht wiederholen. Ich nehme das nächste mal einen bewährten Formbogen.
5. Alles andere danach, würde ich nicht mehr selbst machen. Ich hatte nach wie vor erhebliche Probleme, die Tätigkeitsmerkmale zu zu ordnen. Ganz abgesehen von der Begründung der Eingruppierung.
Für 300 € je Tätigkeitsbeschreibung werde ich mich das nächste mal nicht mehr selbst kümmern. Ich habe nach einem halben Jahr intensivste Studiums zum Tarif und den Grundsatzentscheidungen der 6. Kammer des BAG doch noch einen Externen beauftragt. Die machen das seit über 20 Jahren und haben einfach alle Kenntnisse und eben viel Erfahrung in der Sache.


Ja, da stimme ich Dir zu - Hansi!
Wenn man das nicht jeden Tag macht und nicht jeden Monat die tariflichen Neuerungen oder eben die Grundsatzentscheidungen zum Tarifrecht verfolgt, ist man ziemlich weit weg von den Dingen. Ich lasse das auch extern machen aber setze mich immer dazu und lerne weiter. Grundkenntnisse hat man da aber für eine tarifgerechte und gerichtlich nachprüfbare Stellenbeschreibung reicht das nicht.
--Wer anderen eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät--
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon c_g am Sa 15. Okt 2011, 19:40

Hallo,
bei unserem AZV war das Rechnungsprüfamt auch da. Natürlich wurden die Stellenbeschreibungen / Eingruppierung bemängelt. Vor 2 Jahren habe ich mit Einwendungen zum Haushalt auf eine offensichtliche falsche Eingruppierung hingewiesen - wurde abgeschmettert. Auch die Rechtsaufsichten haben sich NICHT daran gestossen. Damit müssten unsere Gebührenkalkulation hinüber sein.
In unserer nächsten Verbandsversammlung wird darüber gesprochen - natürlich wird es keine Änderung geben - sind ja alles gute Kerle und ihr Geld wert!

Aber wie geht das nun weiter mit dem Rechnungsprüfungsamt. Es wurden ja noch mehr schwerwiegende Mängel festgestellt. Werden die festgestellten Mängel nochmals kontrolliert - oder wie geht das nun ab?
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Re: Stellenbeschreibungen aktualisieren

Beitragvon Personalpeter am Di 18. Okt 2011, 17:40

Hallo C_G!
Da hast Du schon Recht. Die Stellenbeschreibungen, dessen Bewertung und Eingruppierung sollte schon stimmen. Es wundert mich etwas, dass in Eurem AZV das Rechnungsprüfungsamt war. In der Regel haben die großen Kommunen Rechnungsprüfungsämter. Du meist sicher das "Staatliche Rechnungsprüfungsamt". Die sind sog. Außenstellen der Rechnungshöfe. In Sachsen findest Du die hier:

http://www.rechnungshof.sachsen.de/file ... aemter.pdf

Nicht stimmige Personalkosten haben natürlich Auswirkungen auf die Gebührenkalkulationen. Da wunderts schon, dass keine tarifgerechten Eingruppierungen im AZV vorliegen. Bleib da mal dran.
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