Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

(Stellenbeschreibungen, Stellenbewertungen, Eingruppierungen, Einreihungen)

Moderator: mod

Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon Personalpeter am Do 21. Jan 2016, 09:33

In einer Klausursitzung vom 26. bis 28. Oktober 2015 in Kassel hat die Lenkungsgruppe zur Entgeltordnung TVöD-VKA getagt, um die bisher in den Arbeitsgruppen erzielten Verhandlungsstände zu bewerten. Zur Erinnerung: Im Oktober 2013 wurde vereinbart, dass Verhandlungen über einzelne konkrete Tätigkeitsmerkmale innerhalb von Arbeitsgruppen aufgenommen werden. Die Arbeitsgruppen haben Ende 2013 ihre Arbeit aufgenommen. In unserer tacheles-Ausgabe 6/ 2014 hatten wir ausführlich über einen ersten Zwischenstand berichtet. Die Lenkungsgruppe befasste sich in ihrer letzten Sitzung insbesondere mit den nachfolgend dargestellten Themen.

Berufe im Gesundheitswesen

In den Themengebieten Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung bezüglich der Tätigkeitsmerkmale im Gesundheitswesen sind sich die Tarifvertragsparteien etwas näher gekommen. Meinungsverschiedenheiten bestehen aber noch immer bezüglich der Wertigkeiten und genauen Eingruppierungen der verschiedenen Berufe im Gesundheitsbereich. Aus diesem Grunde werden die diesbezüglichen Gespräche im November und Dezember 2015 fortgesetzt.

Verhandlungskommission Sparkassen

Schwerpunkt in dieser Verhandlungskommission ist die unterschiedliche Vorstellung von Gewerkschaften einerseits und VKA andererseits hinsichtlich der Eingruppierung von Kundenberatern im so genannten Mengengeschäft. Die Gewerkschaften fordern hier eine Eingruppierung in eine künftig zu vereinbarende Entgeltgruppe 9b (entspricht der so genannten großen Entgeltgruppe 9). Die Gespräche sollen fortgesetzt werden.

Meister, Techniker, Ingenieure

In dieser Verhandlungskommission bestehen bezüglich der materiellen Zuordnung der Tätigkeiten zu den Entgeltgruppen nur noch wenige Meinungsverschiedenheiten. Streitig ist, ob bei Vermessungsingenieuren die Fallgruppe 2 der Entgeltgruppen 13 bis 15 der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Abschnitt V Ziffer 4 des „gemeinsamen Papiers“ vom 21. Oktober 2013) zur Anwendung gebracht werden soll. Die Lenkungsgruppe hat vereinbart, die diesbezüglichen Gespräche bei der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe fortzusetzen.

IT / Datenverarbeitung

Die Lenkungsgruppe hat sich im Rahmen ihrer Klausurtagung darauf verständigt, auf der Basis der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale (Abschnitt V Ziffer 2 des „gemeinsamen Papiers“ vom 21. Oktober 2013) mit dem materiellen Niveau der entsprechenden Merkmale der Entgeltordnung des Bundes weiter zu verhandeln.

Rettungsdienst / Feuerwehr

In diesem Bereich konnten nur in geringem Umfang Fortschritte erzielt werden. Offen sind beispielsweise noch die Zuordnung von Tätigkeiten zu einer Entgeltgruppe bei Disponenten in Leitstellen, Schichtführern in Leitstellen, Leitern von Leitstellen und Leitern von Rettungswachen, Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern. Das Thema soll in der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe erneut besprochen werden.

Schulhausmeister

Bezüglich der Eingruppierung der Schulhausmeister konnte keinerlei Annäherung erzielt werden.

Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst

Die Lenkungsgruppe hat sich darauf verständigt, das Thema Eingruppierung / Zulage für die Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst noch vor der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe erneut zu erörtern.

Kennt jemand von Euch das Ergebnis der Lenkungsgruppe, welche sich am 21. und 22. Dezember 2015 verständigte ?
Personalpeter
 
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon Kaktusblüte am Do 21. Jan 2016, 09:44

Hallo Peter.

Offiziell ist die Lesart zu den Verhandlungen zur Neuen Entgeltordnung (EGO) TVöD VKA so:


Neue Entgeltordnung zum TVöD VKA

Die Tarifvertragsparteien haben auch 2015 in einer Vielzahl von Verhandlungen zu den einzelnen Bereichen getagt und zuletzt in einer dreitägigen Klausurtagung auf Ebene der Lenkungsgruppe vom 26. bis 28. Oktober 2015 die Verhandlungsstände in den einzelnen Verhandlungskommissionen erörtert. Dabei konnten zum Teil weitere Annäherungen erzielt werden.
Die VKA hat in den Verhandlungen betont, dass Kostenschübe vermieden werden müssen. Für Mehrkosten im Zusammenhang mit der neuen Entgeltordnung ist zudem eine angemessene Kompensation vereinbart. Die Gewerkschaften haben bestätigt, dass sie an dieser Zusage festhalten.
VKA und Gewerkschaften haben ihre Absicht bekräftigt, die Entgeltordnungsverhandlungen so rechtzeitig abzuschließen, dass sie die neue Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich der VKA im Rahmen der Tarifrunde 2016 einbeziehen können. Dazu sind zahlreiche weitere Verhandlungstermine vereinbart worden.

Also es bleibt dabei. Die Tarifparteien gehen weiter davon aus, dass die neue EGO für die Kommunen in 2016 kommt. Sie soll in die Tarifverhandlungen 2016 einbezogen und dann zum Januar 2016 wirken.
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon sachsenjäger am Do 4. Feb 2016, 16:26

Hier bitte noch ein Hinweis für alle Stammtischfreunde im Freistaat Sachsen.

Der Stammtisch am 05.02.2016, von 09.00-11.00 Uhr, bezüglich der Neuen Entgeltordnung für die Kommunen ist leider seit Wochen bei der RENTA CONTROL UNION ausgebucht. Es wird gebeten, nicht mehr dazu nachzufragen. Weitere Hinweise dazu im nachfolgenden Link:

viewtopic.php?f=94&t=238&p=1184&sid=e9f2a506703dd8d542e422475a001583#p1184

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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon Seife am So 7. Feb 2016, 13:25

Ich hab Euch mal aus unserem Nachbar-Forum

http://oeffentlicher-dienst.info/

in welchem ich auch veröffentliche, alle Beiträge zur Neuen Entgeltordnung VKA im nachfolgendem Link:

http://forum.oeffentlicher-dienst.info/ ... f=3&t=6581

einmal mitgebacht.

Ich hoffe das bereichert die Diskussion, weil man auch dort wertvolle hinweise vorfindet. Drüben im anderen Forum wird ein wenig mehr "geplaudert" und es geht von Zeit zu zeit nicht ganz so sachlich zu wie hier bei Euch, aber was soll es. Jedes Forum hat wohl auch seine Eigenheiten.
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon Vogel.dresden am So 7. Feb 2016, 13:27

:D Welche Schleichwerbung ....
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon Andreas am So 7. Feb 2016, 13:44

Bei uns an den Instituten und der UNI habe ich eher mit dem TVöD-Bund und dem TV-L zu tun. Aber aus meiner Erfahrung sollte man im Vorfeld der neuen Entgeltordnung für die Kommunen die Erfahrungen zur Umstellung auf die neue EGO beim Bund und den Ländern nutzen. Wir sind eher ahnungslos in die neue EGO "hineingeschlittert". Wenn wir besser vorbereitet gewesen wären, wären uns viele Dinge nicht passiert. Letztlich durfte unser Personalsachbearbeiter seinen Hut nehmen, da er die Gesamtbelastung nicht ordentlich überstanden hat.
Also schaut da genau hin, was jetzt noch zu korrigieren und aufzubessern ist.
Wir hatten Arbeit über Arbeit mit den Anträgen auf Höhergruppierung und konnten keine sachlichen Auskünfte dazu geben, da unsere Unterlagen, sprich Stellenbeschreibungen ca. 6 Jahre alt waren. Die Tätigkeiten waren nicht mehr im Sinne der Tarifautomatik dargestellt, die Arbeitsvorgänge schlicht schlecht gebildet (zeitliche Aufspaltung von Arbeitsvorgängen usw.) und die Bewertungen und Eingruppierungen waren dadurch Mist.
Nicht zuletzt fehlten persönliche Daten zur Qualifikation, selbst Namen waren durch Eheschließung noch alt. Den alten Kram konnte man getrost in die Tonne tun.
Das waren natürlich ganz schlechte Voraussetzungen für die neue EGO.
Damals wurde alles vor Einführung der EGO unter den Tisch gekehrt. Sei ja nicht so schlimm. Ändert sich ja erst einmal nix. Prima, den Leuten müsste ich heute einmal begegnen. Denen würde ich die Hand geben, aber mitten ins Gesicht. Diese Versager, die alles runtergespielt haben und dann unseren Personalleiter alleine ließen. Da hieß es von denen dann nur noch, haltet die Gesetze und das Tarifrecht ein. Ihr hattet lange genug Zeit euch vorzubereiten.
Ich finde es gut, dass Ihr Euch alle rechtzeitig selber kümmert.
Andreas
 
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon 4-Korn am So 7. Feb 2016, 14:12

Hallo Andreas,

bei uns war es das gleiche Theater aber hält bis heute an.

Bei uns im Institut hängt, sicher wie bei Euch auch, die Eingruppierung von der Ausbildung, sprich dem Studium ab. Nun haben wir z. T. grottenalte Stellenbeschreibungen vorliegen gehabt, welche die Eingruppierung wegen der fehlenden "Gleichwertigkeitsbescheinigung" zur Ausbildung über den sog. "Sonstigen Angestellten" vollzogen haben. Nun hatten wir nach Prüfung unseres Fachministeriums den Hinweis, dass zu Ändern, das auch das neue Eingruppierungsrecht nach TVöD-Bund eine enge Auslegung des sonstigen Angestellten vollzieht.

Kannst Du mir einmal auf die Sprünge helfen?

Ich weiß, das Thema passt nur bedingt hier in den Thread. Sollte es durch den Moderator verschoben werden, bitte mal Nachricht per PM an mich.
4-Korn
 
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon mod am So 7. Feb 2016, 14:18

Günter ich würde Deinen Beitrag erst einmal hier lassen, da das doch zum Thread passt unter. Erfahrungen zur Umstellung der EGO. Passt schon, da auch in den Kommunen z. T. sehr alte Tätigkeitsbeschreibungen vorliegen, wo gescheut werden sollte ob und inwieweit überhaupt aktuelle Personaldaten vorhanden sind. Eine Fehlerübernahme aus einer falschen Begründung des sonstigen Angestellten kommt da sicher auch nicht in Frage.

Mod.
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon Andreas am So 7. Feb 2016, 14:31

Hallo Herman. Schön von dir wieder mal was zu hören. Aber hier die Lösung für dich, wie wir herangegangen sind:

Wie Mod. schon schreibt, kannst du nicht einfach bei fehlendem Studienabschluss oder besser fehlender Gleichwertigkeitsbescheinigung zum Studium eine Begründung der sonstigen Fähigkeiten und Fertigkeiten als sonstiger vornehmen. Die enge Auslegung des "Sonstigen" bleibt natürlich, da hat euer Trägerministerium schon recht. Hinweise, was bei den Sonstigen als Begründung und unter welchen Voraussetzung geht, findest du in einem Bericht des Bey. Rechnungshofes. Die haben sich da bis ins kleinste damit auseinandergesetzt. Also nix mit langer Erfahrung in der Tätigkeit oder so was. Das ersetzt das Studium nicht und auch keine Gleichwertigkeitsbescheinigung. Also bei 90% aller Fälle ist eigentlich der Sonstige zur Eingruppierung ausgeschlossen. Da tust du dem Mann/Frau auch keinen gefallen, denn im Ernstfall muss der 6 Monate den "Überschuss" zurückzahlen.

Hingehen und die Gleichwertigkeitsbescheinigung in dem Bundesland holen, wo die Prüfung stattgefunden hat. Im Ernstfall, die zentrale Gutachterkommission in Berlin bemühen, Adresse bekommst Du über mich. Findet heute keiner mehr. Ist offensichtlich so gewollt. Wir hatten aber fast immer Glück mit der Gutachterkommission, insbesondere wenn der Abschluss umstritten oder sehr alt war und die Länder die Gleichwertigkeit nicht bescheinigten.
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Re: Neue Entgeltordnung kommt für die Kommunen 2017

Beitragvon franzl am So 7. Feb 2016, 14:36

Wer in den Kommunen die Stellungnahme unseres Rechnungshofes zum sonstigen Angestellten, also die Begründungsmöglichkeiten und Grenzen zu den gleichwertigen Kenntnissen und Erfahrungen benötig, bitte auch über mich. Ich kann das hier kopieren und Euch zusenden. Unproblematisch über PM bitte.
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